Reisepass
HINWEIS:
Bitte beachten Sie, dass der österreichische biometrische Pass mit Fingerabdruck eingeführt wurde und ab 30.03.2009 ausgegeben wird.
Ab 30. März 2009 muss die Antragstellung ausnahmslos PERSÖNLICH erfolgen (ab sofort ist eine Antragstellung per Post nicht mehr möglich), da ab 30.03.2009 bei jedem Passantrag auch Ihre Fingerabdrücke (Papillarlinienabdrücke per Scanner, keine Tinte - somit keine Verunreinigung der Hände) abgenommen werden müssen. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren; die Kinder müssen aber dennoch bei jeder Passantragstellung anwesend sein.
Die Fingerabdrücke dienen als zusätzliche Maßnahme im Sinne der Fälschungssicherheit des Reisedokuments , ähnlich wie bei der Hong Kong ID Card. Sie werden nur auf dem integrierten Chip im Reisepass eingelesen und gespeichert.
Es erfolgt keine Verwendung der Fingerabdrücke auf anderen Speichermedien oder zu sonstigen Zwecken.
Die alten Reisepässe behalten bis zum Auslaufen des Gültigkeitszeitraums Ihre Gültigkeit - es ist KEIN Umtausch erforderlich!
Die Gebühren für die Beantragung und/oder Änderung von Reisepässen bleiben gleich und werden - wie bisher - bei Antragstellung, in bar und zum jeweils gültigen Wechselkurs des Generalkonsulats umgerechnet in HK Dollars eingehoben.
Gerne nehmen wir auch weiterhin Passanträge von in Südchina lebenden österreichischen Staatsbürgern entgegen.
Das neue Antragsformular finden Sie unter der Rubrik "Reisepass" oder "Formulare".
Um bei der zukünftigen Passausstellung Verzögerungen vorzubeugen, bittet das Generalkonsulat zu beachten, dass Ihr Passfoto, der ICAO-Norm entsprechend, folgende Merkmale haben muss:
1. Die Größe des Fotos muss mindestens 35 x 45 mm sein.
2. Die Gesichtshöhe muss mindestens 32 und maximal 36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz sein.
3. Die Kopfhaltung muss gerade sein und das Bild frontal aufgenommen worden sein mit einem neutralen Gesichtsausdruck und geschlossenen Lippen. Nicht lächeln oder lachen!
4. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.
5. Die Ausleuchtung muss gleichmäßig ohne Schatten und der Hintergrund einfarbig und hell bis mittelgrau sein.
6. Das Foto muss färbig und darf nicht älter als 6 Monate sein.
7. Nur mehr 1 Foto ist bei der Antragstellung erforderlich.
Nähere Infos dazu finden Sie auch unter nebenstehenden Quicklink auf Passbildkriterien
In Hongkong bieten Fotoshops wie z.B. FOTOMAX, Kodak, etc. die Herstellung biometrischer Fotos an.
Die biometrischen Reisepässe werden zentral von der Österreichischen Staatsdruckerei (ÖSD) hergestellt. Dabei ist mit einer Bearbeitungszeit von rd. 4 bis 6 Wochen inklusive Postlauf zu rechnen.
Mit 30.03.2009 trat die Novelle zum Passgesetz 1992 in Kraft.
ALTE nicht biometrische Pässe behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Österreichischer Reisepass
Bitte beachten Sie, dass Neuaustellungen von EU-Reisepässen (mit 10-jähriger Gültigkeit) und Änderungen in bestehenden Pässen in der Regel nur dann vorgenommen werden können, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Amtsbereich des Generalkonsulates (Hongkong, Macao) haben. Österreichische StaatsbürgerInnen mit Wohnsitz im Ausland haben zusätzlich die Möglichkeit, während eines Österreich-Aufenthaltes bei einer inländischen Passbehörde (Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft) einen neuen Reisepass zu beantragen. Für Auslandsösterreicher in Südchina, die näher bei Hongkong als Peking oder Shanghai leben, besteht jedoch die Möglichkeit am Österreichischen Generalkonsulat Hongkong Pässe zu beantragen.
A) Neuausstellung von Reisepässen:
Die Ausstellung aller maschinenlesbaren Pässe erfolgt zentral durch die Staatsdruckerei in Österreich. Mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu sechs Wochen ist zu rechnen. Für Kinderpässe gelten besondere Bestimmungen bzgl. ihrer Gültigkeit.
Mit 15.06.2009 wird das Passgesetz novelliert. Die Passgesetznovelle hat folgenden Inhalt:
- Grundsatz: Eine Person – Ein Pass (Wegfall der Kindermiteintragung)
- Reisepässe nur mehr mit Chip
Wegfall der Kindermiteintragung
Der Gesetzgeber hat – zum Schutz von Kindern – das Prinzip „Eine Person – Ein Pass“ eingeführt. Bis jetzt gab es die Möglichkeit einer Kindesmiteintragung im Pass der Eltern/Pflegeberechtigten. Diese Eintragung hat aber kein Lichtbild enthalten, wodurch eine Identitätsfeststellung des mitreisenden Kindes an der Grenze nicht zweifelsfrei möglich war.
- Neue Kindermiteintragungen sind daher ab 15.6.2009 nicht mehr möglich.
- Bestehende Kindermiteintragungen behalten noch für 3 Jahre die Gültigkeit.
- Am 15.6.2012 verlieren auch die bestehenden Kindermiteintragungen von Gesetzes wegen ihre Gültigkeit. Der Pass selbst, in dem sich die Miteintragung befindet, behält jedoch seine Restgültigkeit.
Jeder Reisepass enthält einen Chip
Um die Sicherheit von Reisedokumenten zu erhöhen, muss jeder neu ausgestellte Reisepass einen Datenträger (Chip) enthalten. Ab 15.6.2009 werden daher auch Kinderpässe nur mehr mit Chip ausgestellt. Auf dem Kinderpass werden bis zum 12. Lebensjahr u.a. das Lichtbild und ab dem 12. Geburtstag neben dem Lichtbild auch die Fingerprints gespeichert.
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular für Passaustellung - ausgefüllt, datiert und unterschrieben!
- 1 Foto in der Größe von ca. 35 x 45 mm, die nicht älter als 6 Monate sein dürfen. Biometrie-Merkmale siehe oben
- ID-Karte von Hongkong bzw. Macao (Original) und gültiger Aufenthaltstitel (im Reisepass)
- Geburtsurkunde (Original)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Original; Ausstellung gegebenenfalls durch Generalkonsulat); bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr: Staatsbürgerschaftsnachweis (Original) des Vaters oder der Mutter bei ehelichen bzw. der Mutter bei unehelichen Kindern
- bisheriger Reisepass
- wenn zutreffend: Heiratsurkunde
- wenn zutreffend: Scheidungsurkunde von Vorehen
- wenn zutreffend: Nachweis des akademischen Grades
- wenn zutreffend: Polizeiliche Verlust-/Diebstahlsanzeige mit Angabe der Passdaten, Datum und Ort des Verlustes/Diebstahls
- Konsulargebühren von EUR 70,-- (zu entrichten in HK$, bar)
B) Änderungen in bestehenden Reisepässen:
Folgende Eintragungen bzw. Änderungen sind bei EU-Reisepässen möglich:
a) Änderung des Wohnortes
b) Eintragung eines akademischen Grades
Namensänderungen bzw. -berichtigungen sind im EU-Reisepass nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular für Passänderung - ausgefüllt, datiert und unterschrieben NEU!
- ID-Karte von Hongkong bzw. Macao (Original) und gültigen Aufenthaltstitel (im Reisepass)
- Geburtsurkunde (Original)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Original)
- Reisepass
- wenn zutreffend: Heiratsurkunde
- wenn zutreffend: Nachweis des akademischen Grades
- Konsulargebühren von EUR 25,-- (zu entrichten in HK$, bar)
C) Verlorener oder gestohlener Reisepass:
Erstatten Sie bei der nächsten Polizeidienststelle eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige. Das Generalkonsulat stellt Ihnen bei Vorlage der Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige und eines Lichtbildausweises bzw. in Anwesenheit eines Identitätszeugen; einen sog. Notpass (amtlich gewöhnlicher Reisepass für bestimmte Anlassfälle gemäß § 4a Passgesetz 1992) aus. Weiters benötigen Sie drei Passfotos; die Konsulargebühren betragen EUR 70,-- (zu entrichten in HK$, bar).
Beachten Sie bitte, dass ein "Notpass" nur ausgestellt wird,
- um Ihnen die Rückkehr nach Österreich oder eine dringende Reise in ein anderes Land zu ermöglichen.
- Insbesondere ist die Gültigkeitsdauer des Reisepasses begrenzt. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer können Sie diesen Reisepass nicht mehr benützen; auch nicht für Reisen in Länder, die ansonsten die Einreise mit einem weniger als fünf Jahre abgelaufenen Reisepass gestatten.
- Beachten Sie weiters, dass Sie für die Einreise in bestimmte Länder (z. B. USA) mit dem "Notpass" ein zusätzliches Visum benötigen.
- Nach Ihrer Rückkehr nach Österreich bzw. in Ihr Aufenthaltsland sollten Sie die Ausstellung eines neuen österreichischen Reisepasses beantragen. In Österreich erstatten Sie bitte zu diesem Zweck nochmals bei den Sicherheitsbehörden eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige und wenden Sie sich an die nächstgelegene Passbehörde.
- Zur Beantragung des neuen Reisepasses müssen Sie Ihren "Notpass" mitnehmen.
- Den verlorenen Reisepass, sollten Sie ihn wieder finden, dürfen Sie auf keinen Fall verwenden, da Sie sonst bei einer Kontrolle in Schwierigkeiten geraten können. Wenden Sie sich bitte umgehend an die nächste Passbehörde in Österreich oder konsularische Vertretung Österreichs im Ausland.
- Übermitteln Sie bitte Ihren "Notpass" nach Ablauf der Gültigkeit unverzüglich an die nächstgelegene Passbehörde oder konsularische Vertretung Österreichs, die das Dokument ausgestellt hat.
D) Reisepässe für Minderjährige:
Für Kinder gelten spezielle Regelungen. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Österreichische Generalkonsulat Hongkong.
E) WICHTIG:
Familiennamen der Ehegatten:
Wenn die Eheschließung vor dem 1. Mai 1995 stattgefunden hat, darf der Geburtsname dem Ehenamen mittels Bindestrich nachgestellt werden (z.B. Ehenamen-Geburtsname). Auf Seite 5 des Reisepasses wird dann der Vermerk angebracht: Zur Führung des Doppelnamens Ehename-Geburtsname nicht verpflichtet.
Bei Eheschließung ab dem 1. Mai 1995 wird jener Name im Pass eingetragen, der vor der Eheschließung in öffentlicher und beglaubigter Urkunde (Erklärung) festgelegt wurde. Mangels einer solchen Erklärung wird der Familienname des Mannes gemeinsamer Familienname. In ausländischer Heiratsurkunden festgehaltene Namensregelungen, die nicht mit dem österreichischen Recht konform sind, können jedoch nicht übernommen werden.
