Rechtsauskünfte
Einblick ins geltende österreichische Recht bekommt man relativ einfach über das Internet, z.B. über das vom Bundeskanzleramt koordinierte Rechtsinformationssystem (RIS), welches eine beinahe komplette Sammlung der österreichischen Rechtstexte enthält. Voraussetzung für die Nutzung des Systems sind allerdings Kenntnisse der deutschen Sprache.
Das Generalkonsulat kann zu bestimmten Fragekomplexen (etwa Erb-, Scheidungs- oder Eherecht) unverbindliche Auskünfte bzw. allgemeine Hinweise auf die bestehende österreichische Rechtslage geben.
