Arzneiwaren & Medikamente
Das österreichische Arzneiwareneinfuhrgesetz untersagt grundsätzlich die Einfuhr von Medikamenten nach Österreich. Nur mit einer Einfuhrgenehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (siehe Link unter Quicklinks), die aber an Privatpersonen nicht erteilt wird, dürfen Medikamente importiert werden.
Wichtige Ausnahmen bestehen jedoch für den Reiseverkehr:
a) Privatpersonen mit einem Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union dürfen bewilligungsfrei eine dem Reisebedarf entsprechende Menge an Arzneiwaren (Medikamente) bei der Einreise mit sich führen.
b) Weiters können Reisende für die Dauer ihres Österreich-Aufenthalts ausschließlich für den persönlichen Bedarf erforderliche Arzeiwaren (Medikamente) bewilligungsfrei nachgesendet erhalten.
Grundsätzlich ist anzuraten, ein Schreiben des behandelnden Arztes mit sich zu führen, in dem bestätigt wird, dass die mitgeführten Medikamente medizinisch erforderlich und für den eigenen Bedarf bestimmt sind.
