Reisen nach Österreich
In den Vereinigten Staaten von Amerika ist die Republik Österreich von der Österreichischen Botschaft in Washington und den Generalkonsulaten in New York, Los Angeles und Chicago vertreten. Die Auflistung der Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Vertretungsbehörden hilft Ihnen bei der Suche nach der zuständigen Vertretungsbehörde.
Vertretung des Belgischen Generalkonsulats in New York
Seit November 2010 vertritt das Österreichische Generalkonsulat in Chicago das Generalkonsulat des Königreichs Belgien in New York ausschließlich in Schengen Visum C Angelegenheiten von Antragstellern welche in folgenden US Staaten wohnhaft sind:
Illinois, Indiana, Iowa, Kansas, Kentucky, Michigan, Minnesota, Missouri, Nebraska, Ohio, North Dakota, South Dakota und Wisconsin
Anträge für Belgische Nationale Visa D und Aufenthaltsbewilligungen müssen nach wie vor beim Belgischen Generalkonsulat in New York eingebracht werden.
Bitte beachten Sie, dass alle Informationen und Anforderungen, welche auf unserer Webpage angegeben sind, sowohl für Reisen nach Belgien wie auch nach Österreich gelten.
Informationen zur Antragstellung
Folgende Einreise- und Aufenthaltsbewilligungen können am Österreichischen Generalkonsulat in Chicago eingebracht werden:
- Schengen Visum (C)
Visumsgültigkeit zwischen 1 und 90 Tagen
z.B. Touristen, Geschäftsreisende, Familienbesuche, Reisen anlässlich kultureller Veranstaltungen, Kongress-, Seminar- oder Messebesucher, etc. - Österreichisches Nationales Visum (D)
Visumsgültigkeit zwischen 91 und 180 Tagen
z.B. Studenten, kurzfristig Angestellte, Praktikanten, Forscher, etc. - Österreichische Aufenthaltsbewillgung
Aufenthalte in Österreich ab 181 Tagen
Aufenthaltsbewilligungen können für die verschiedensten Aufenthaltsgründe beantragt werden.
Bitte beachten Sie folgende wichtige Informationen:
- Hauptreiseziel
Anträge müssen bei der Vertretungsbehörde des Landes eingebracht werden, welches Ihr Hauptreiseziel ist. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Österreich bzw. Belgien ihr Hauptreiseziel ist, so können Sie gerne mit uns in Kontakt treten. - Persönliche Antragstellung
Anträge sind während unserer Öffnungszeiten persönlich einzubringen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. In wenigen Ausnahmefällen sind Antragsteller von der persönlichen Vorsprache befreit (z.B. Studenten welche in Österreich studieren werden, Wissenschafter im Zuge von Forschungstätigkeiten an österreichischen Institutionen). Sollten Sie Ihren Antrag somit per Post einbringen wollen, werden Sie gebeten einen Scan Ihres Reisepasses und früheren Visen, inkl. einer kurzen Zusammenfassung Ihrer Antragsdaten per Email an das Generalkonsulat zu senden. Jeder Fall wird von der Konsularabteilung individuell beurteilt.
Bitte beachten Sie, dass, sollten Sie Ihren Antrag ohne vorherige Abstimmung mit dem Generalkonsulat per Post übermitteln, Sie mit der Retournierung Ihrere Antragsunterlagen ohne deren Bearbeitung rechnen müssen. - Einreichung von Originalunterlagen
Sollten Sie Originalunterlagen einreichen und diese gerne retourniert hätten, werden Sie gebeten eine Kopie dessen vorzulegen. - Ausschließlich vollständige Antragsunterlagen werden akzeptiert.
Arbeitsaufnahme in Österreich
Bitte beachten Sie, dass ein Visum nicht zur Arbeitsaufnahme berechtigt!
Fremden, die in Österreich einer Arbeit nachgehen wollen, wird empfohlen sich mit dem Arbeitsmarktservice (AMS) oder privaten Personalvermittlungen in Kontakt zu setzen.
Weitere nützliche Tipps finden Sie im Amtshelfer.
Unterlagen die Sie auf Ihrer Reise mitführen sollten
- gültiger Reisepass (gültig 3 Monate nach geplanter Rückreise) inkl. gültigem Visum (falls erforderlich)
- Retourflugticket
- Ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes (z.B. Bargeld, Kreditkarten, Reiseschecks, etc.)
- Unterkunftsbestätigung (z.B. Hotelreservierung, etc...)
Bestätigung über Deckung einer Reise- und Krankenversicherung
Letztes Update: 22. Juni 2011
