Reisepass
Ende der Gültigkeit von Kindermiteintragungen im Reisepass der Eltern
Die Gültigkeit der Miteintragung eines oder mehrerer Kinder im Reisepass eines Elternteils
erlischt mit 15. Juni 2012. Ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind für den Grenzübertritt
einen eigenen Reisepass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes
zulässig ist – einen Personalausweis.
Das Prinzip „Eine Person – ein Pass“ wurde von der Europäischen Union vor allem als
Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt.
In Anwendung dieser Vorschrift sind seit 15. Juni 2009 neue Kindermiteintragungen nicht
mehr möglich. Bereits bestehende Kindermiteintragungen bleiben bis einschließlich 14. Juni
2012 gültig. Ein Reisepass, in dem sich eine Kindermiteintragung befindet, behält bis zu
dessen Ablaufdatum weiterhin seine Gültigkeit – allerdings nur mehr für die Person, für die
das Dokument ausgestellt ist, und nicht mehr für die eingetragenen Kinder.
Der neue biometrische Reisepass mit Fingerabdruck seit 30. März 2009
Das österreichische Generalkonsulat Chicago möchte darauf aufmerksam machen, dass seit dem 30. März 2009 nur mehr biometrische Reisepässe mit Fingerabdruck ausgestellt werden.
Bei der Einbringung von Anträgen (auch von Säuglingen und Kindern) auf Ausstellung von österreichischen Reisepässen ist die persönliche Vorsprache in jedem Fall erforderlich. Es gibt eine Ausnahme von dieser Regel nur, wenn eine dauernd schwerwiegende, nachweislich von einem Arzt festgestellte gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt (in diesem Fall bitte Kontaktaufnahme mit dem Generalkonsulat)
Selbstverständlich ist die Beantragung eines österreichischen Reisepasses während eines Aufenthaltes in Österreich bei jeder Passbehörde ebenfalls möglich.
Alle derzeit gültigen österreichischen Reisepässe bleiben weiterhin bis zu deren Ablaufdatum gültig und müssen nicht umgetauscht werden.
Aufgrund vermehrter Reisepassanträge in diesem Jahr muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden. Dieser Umstand möge bei der Wahl des Antragszeitpunktes berücksichtigt werden.
Die Ausstellungsgebühr beträgt € 76,--.
Seit dem 15. Juni 2009 ist die Kindermiteintragung in einen bestehenden oder neuen Reisepass nicht mehr möglich. Bereits bestehende Kindermiteintragungen behalten noch bis zum 15.06.2012 ihre Gültigkeit. Der Pass, in dem sich die Miteintragung befindet behält jedoch seine Restgültigkeit.
Weitere Informationen finden Sie an folgenden Stellen im Internet:
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Bundesministerium für Inneres
Neuausstellung von Reisepässen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer gewöhnlicher österreichischer Reisepässe (EU-Reisepässe) ist unzulässig. Es werden daher nur mehr neue Reisepässe mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt.
Für Kinder bis zum 12. Lebenjahr können Kinderpässe bis zum 2. Lebensjahr für 2 Jahre und vom 2. bis zum 12. Lebensjahr jeweils 5 Jahre ausgestellt werden.
Die Ausstellung der maschinenlesbaren Pässe bzw. Kinderpässe erfolgt in Österreich - mit einer Bearbeitungsdauer von sechs bis acht Wochen ist zu rechnen.
Erforderliche Unterlagen (im Original)
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular auf Ausstellung eines Reisepasses
Wichtig!! Das Unterschriftsfeld darf NIE leer bleiben, d.h. für Kinder, die noch nicht selbst unterschreiben können, unterschreiben die Eltern in Blockschrift. SchreibUNKUNDIGE Erwachsene unterschreiben mit XXX, für alle SchreibUNFÄHIGEN unterschreibt der gesetzl. Vertreter/Sachwalter in Blockbuchstaben. - Vollständig ausgefüllte und unterschriebene "Eidesstattliche Erklärung"
- 2 Passfotos
Der Kopf (Kinnspitze bis Scheitel) sollte ca. 2/3 des Bildes einnehmen, darf aber nicht höher als 36 mm (1 3/8 inch) sein und nicht niedriger als 30 mm (1 1/4 inch). Der Augenabstand muss mindestens 8 mm betragen (optimal sind 10 mm). Der Kopf soll zentriert abgebildet sein.
Blick direkt in die Kamera, die Schultern dürfen nicht verdreht sein (keine Portrait-Pose), der Kopf darf nicht angeschnitten sein und das Gesicht nicht durch Hüte oder Haare verdeckt sein.
Die Fotos müssen scharf, richtig belichtet und weder verblasst, zerkratzt, geknickt oder beschriftet sein. Der Hintergrund soll neutral und einfärbig (hellgrau oder hellblau) sein. Es darf nur eine Person abgebildet sein.
Der Gesichtsausdruck soll „neutral" sein. Das bedeutet, dass die Gesichtszüge nicht verzerrt sein dürfen (z.B. durch Lachen, intensives Lächeln oder einen bösen Gesichtsausdruck).
Für weitere Informationen siehe den Link Passbildkriterien. - Geburtsurkunde
(Bei ausländischen Geburtsurkunden ist die offizielle Geburtsurkunde mit Aktenzahl - nicht die Spitalsbestätigung – vorzulegen) - Österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis
(Staatsbürgerschaftsnachweis kann bei Bedarf beim Generalkonsulat angefordert werden.) - Nachweis der Staatsbürgerschaft des Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung - falls zutreffend
(z.B. Kopie der Geburtsurkunde oder des Staatsbürgerschaftsnachweises oder des Passes.) - Alter Reisepass
- Gültige Permanent Resident Card, Alien Registration Card, US-Visum mit Form I-94, oder Bestätigung des „Immigration & Naturaralization Service“, dass Sie die US-Staatsbürgerschaft noch nicht angenommen haben
(Achtung! Die grünfarbige Karte ist nicht mehr gültig! Erneuerung ist bei den US-Behörden/INS möglich) - Heiratsurkunde vom Standesamt - falls zutreffend
(ausländische Heiratsurkunden müssen mit einer Aktenzahl der jeweiligen Behörde versehen sein!) - Scheidungsurkunde - falls zutreffend
- Nachweis des akademischen Grades - falls zutreffend
(ein in den USA erworbener akadem. Grad kann im Reisepass nur auf Seite 5 händisch eingetragen werden!) - Selbstadressiertes vorfrankiertes Rückkuvert - falls zutreffend
(aus Sicherheitsgründen wird angeraten, nur FedEx, Express Mail, UPS, Airborne oder dergleichen zu senden; bitte nicht „certified“, „registered“ oder „normale“ Briefmarken.) Der Versand von Dokumenten per Post erfolgt auf eigene Gefahr. - Urkunde über Vormundschaft/Adoption/Namensgebung - falls zutreffend
- Meldezettel - falls zutreffend
(Abmeldung aus Österreich) - Konsulargebühr (siehe Quicklinks)
- polizeiliche Verlust/Diebstahlsanzeige - falls zutreffend
(mit Angaben der Passdaten, Datum und Ort des Verlustes) - US-Führerschein, utility bills, Bankauszug etc. als Wohnsitznachweis
Für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses an eine minderjährige bzw. entmündigte Person ist die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Diese Unterschriften bedürfen, falls nicht vor einem Vertreter des Generalkonsulates unterzeichnet, einer notariellen Beglaubigung. Mündige Minderjährige (zwischen 14 und 18 Jahren) können das Antragsformular selbst ausfüllen und unterzeichnen + Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter (auf Rückseite).
Antrag auf Ausstellung eines Österreichischen Reisepasses
Eidesstattliche Erklärung
Neuaustellung eines Passes für Minderjährige
Für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses an eine minderjährige bzw. entmündigte Person ist die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Diese Unterschriften bedürfen, falls nicht vor einem Vertreter des Generalkonsulates unterzeichnet, einer notariellen Beglaubigung. Mündige Minderjährige (zwischen 14 und 18 Jahren) können das Antragsformular selbst ausfüllen und unterzeichnen + Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter (siehe Rückseite)
Für Kinder unter 2 Jahren, besteht aufgrund einer Gesetzesänderung, die Möglichkeit einer kostenlosen Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises, gewöhnlichen Reisepasses, eines Reisepasses ohne Datenträger, sowie die nachträgliche Miteintragung Ihres Kindes in Ihren Reisepass.
Erforderliche Unterlagen (im Original)
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular auf Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige Wichtig!! Das Unterschriftsfeld darf NIE leer bleiben, d.h. für Kinder, die noch nicht selbst unterschreiben können, unterschreiben die Eltern in Blockschrift. Schreibunkundige Erwachsene unterschreiben mit xxx, für alle Schreibunfähigen unterschreibt der gesetzl. Vertreter/Sachwalter in Blockbuchstaben.
- Vollständig ausgefüllte und unterschriebene „Eidesstattliche Erklärung“
(im Namen des Kindes; zweiseitig) - 2 Passfotos
Der Kopf (Kinnspitze bis Scheitel) sollte ca. 2/3 des Bildes einnehmen, darf aber nicht höher als 36 mm sein. Der Augenabstand muss mindestens 8 mm betragen (optimal sind 10 mm). Der Kopf soll zentriert abgebildet sein.
Blick direkt in die Kamera, die Schultern dürfen nicht verdreht sein (keine Portrait-Pose), der Kopf darf nicht angeschnitten sein und das Gesicht nicht durch Hüte oder Haare verdeckt sein.
Die Fotos müssen scharf, richtig belichtet und weder verblasst, zerkratzt, geknickt oder beschriftet sein. Der Hintergrund soll neutral und einfärbig (hellgrau oder hellblau) sein. Es darf nur eine Person abgebildet sein.
Der Gesichtsausdruck soll „neutral" sein. Das bedeutet, dass die Gesichtszüge nicht verzerrt sein dürfen (z.B. durch Lachen, intensives Lächeln oder einen bösen Gesichtsausdruck).
Für weitere Informationen siehe den Link Passbildkriterien. - Geburtsurkunde der Eltern und des Kindes
(Bei ausländischen Geburtsurkunden ist die offizielle Geburtsurkunde mit Aktenzahl - nicht die Spitalsbestätigung – vorzulegen.) - Österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes und des österreichischen Elternteils
(Staatsbürgerschaftsnachweis kann bei Bedarf beim Generalkonsulat angefordert werden) - Staatsbürgerschaftnachweis des nicht österreichischen Elternteils
(z.B. Kopie der Geburtsurkunde, des Staatsbürgerschaftsnachweises oder des Passes) - Alter Reisepass oder Reisepass, in welchem das Kind miteingetragen ist
Antrag auf Ausstellung eines Österreichischen Reisepasses für Minderjährige
Eidesstattliche Erklärung für Minderjährige
Verwendung von verloren bzw. gestohlen gemeldeten Reisepässen im Falle der Wiederauffindung
Vor der Verwendung eines einmal als verloren bzw. gestohlen gemeldeten Reisepasses im Falle der Wiederauffindung wird dringend abgeraten. Gestohlen oder verloren gemeldete Reisedokumente werden zur Fahndung ausgeschrieben und auch im Falle eines Widerrufes der Ausschreibung kann es zu Schwierigkeiten/Einreiseverweigerungen führen.
Personalausweis
Ab sofort ist es möglich auch über das Generalkonsulat einen Personalausweis zu beantragen. Dazu werden die gleichen Unterlagen wie für die Ausstellung eines Reisepasses benötigt. Die Gebühr für die Dokumentenbeschaffung beträgt Euro 24,- und nach der Ausstellung kommt noch eine zusätzliche Gebühr von Euro 62,00 hinzu. Die Gebühren müssen in US Dollar beglichen werden. Für den aktuellen US-Dollar Betrag kontaktieren Sie bitte das Generalkonsulat.
Neuer Sicherheitspass
Sachlich zuständiges Ministerium ist das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten. Dieses ist unter der Telefonnummer 011 43 1 53115-0 erreichbar. Das BMeiA bietet zudem auf seiner Homepage detaillierte Reiseinformationen.
