Dokumentenbeschaffung
Österreichischen StaatsbürgerInnen ist das Generalkonsulat Chicago auf Antrag und gegen Gebühr bei der Beschaffung von Dokumenten und Urkunden gerne behilflich.
Bitte beachten Sie: Dokumente und Urkunden können nur dann beschafft werden, wenn sie sich auf einen selbst bzw. in bestimmten Fällen auf den Ehegatten, Vorfahren oder Nachfahren beziehen. Das rechtliche Interesse muss glaubhaft nachgewiesen werden (z.B. Übersendung einer Passkopie u.a.).
Personenstandsurkunden
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden; Auszüge aus Geburten-, Ehe- und Sterbebüchern
Wenden Sie sich bitte am besten direkt an das lokale Standesamt (Gemeinde), bei dem der Personenstandsfall verzeichnet worden ist, und ersuchen Sie um Ausstellung der Urkunde auf einem "internationalen" Formular (wodurch die Übersetzung entfallen kann). Die Adressen der Standesämter können Sie im Telefonbuch oder über den Behördenwegweiser abrufen.
Beachten Sie, dass in Österreich bis 1938 (im Burgenland bis 1895) Personenstandsfälle von den Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften administriert wurden. Für Personen, die keiner Religionsgemeinschaft angehörten, wurden von 1870 bis 1938 Geburts-, Ehe- und Sterberegister bei den politischen Bezirksbehörden geführt. Im Burgenland führten die Gemeinden bereits seit 1895 die Personenstandsbüchern.
Hinweis: Von österreichischen Behörden ausgestellte Personenstandsurkunden benötigen für eine Verwendung in den USA grundsätzlich eine Apostille (siehe: "Beglaubigung"). Bitte vergessen Sie nicht, diese mitanzufordern.
Führerschein
Bei Verlust oder Diebstahl des österreichischen Führerscheins im Ausland muss direkt bei der zuständigen Behörde in Österreich ein Duplikat beantragt werden. Das Konsulat stellt keine Führerscheine aus.
Die auszufüllenden Formulare (zum Download) sowie die Adresse der zuständigen Behörden finden Sie auf der Webseite des Behördenwegweisers. Die Ausfolgung des Duplikats sowie die Gebühreneinhebung erfolgt im Wege des Generalkonsulats oder eines der Honorarkonsulate.
Sonstige Dokumente und Urkunden
Strafregisterbescheinigungen aus Österreich können über das Generalkonsulat oder eines der Honorarkonsulate angefordert werden. Für nähere Informationen folgen Sie bitte dem Link "Strafregister".
Kopien österreichischer Scheidungsurteile sollten am besten direkt beim jeweiligen Bezirksgericht angefordert werden. Eine telefonische Kontaktaufnahme vorab ist anzuraten. Adressen und Telefonnummern finden Sie mittels Behördenwegweiser.
Dokumente von US-Behörden des Amtsbereiches
Österreichische StaatsbürgerInnen mit Wohnort in Österreich, die Dokumente oder Urkunden von im Amtsbereich angesiedelten Lokal-, Regional-, Staats- und/oder Bundesbehörden benötigen, werden gebeten sich mit ihrem Anliegen direkt an die betreffende US-Behörde zu wenden.
Adressen, Telefonnummern und Links zu US-Behörden finden sich u.a. auf den folgenden Webseiten:
