Konsulargebühren
Wenn einige unserer Dienstleistungen im Rahmen von Bürgerservice auch unentgeltlich angeboten werden können, so sind bei einer Reihe von Amtshandlungen doch auch Konsulargebühren zu entrichten. Die Zahlung hat in bar oder mit money-order zu erfolgen.
Konsulargebühren für den Monat März 2010 (Beträge in USD):
- Schengen Visum: 81,20
- Schengen Visum für Staatsangehörige der Ukraine, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Moldau und Russland: 47,40
- Visa D (Nationales):101,40
- Einbringung eines Aufenthaltstitels (Erwachsene): 108,20
- Einbringung eines Aufenthaltstitels (Minderjährige): 67,60
- Personalausweis (Erwachsene): 77,10
- Personalausweis (Minderjährige): 36,60
- Neuausstellung Reisepass: 94,70
- Änderung Reisepass: 33,80
- Kinderpass (bis zum 12. Lebensjahr): 40,60
- Staatsbürgerschaftsnachweis: 64,90
- Beglaubigung einer Unterschrift: 40,60
- Beglaubigung einer Abschrift: 40,60
- Strafregisterauszug: 56,80
- Zustellung/Weiterleitung einer Schrift: 24,40
- Dokumentenbeschaffung: 32,50
- Amtshandlungen außerhalb der regulären Dienstzeiten: Zuschlag von 50% auf die jeweils zur Anwendung kommende Tarifpost
