Konsulargebühren
Wenn einige unserer Dienstleistungen im Rahmen von Bürgerservice auch unentgeltlich angeboten werden können, so sind bei einer Reihe von Amtshandlungen dennoch Konsulargebühren zu entrichten. Die Zahlung hat in bar oder mit money-order zu erfolgen.
Konsulargebühren für den Monat Februar 2012 (Beträge in USD):
- Schengen Visum für Erwachsene: 77,40
- Schengen Visum für Kinder (6 - 12 Jahre): 45,20
- Schengen Visum für Kinder (0 - 6 Jahre): gratis
- Schengen Visum für Inhaber von Reisepässen der Russischen Föderation, Ukraine, Georgien, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien: 45,20
- Österreichisches National Visum: 129,00
- Beantragung eines Aufenthaltstitels: 103,20
- Einbringung eines Aufenthaltstitels (bis zum 18. Lebensjahr): 64,50
- Personalausweis (Erwachsene): 73,60
- Personalausweis (Minderjährige): 34,90
- Österreichischer Reisepass: 90,30
- Kinderpass (bis zum 12. Lebensjahr): 38,70
- Österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis: 62,00
- Beglaubigung einer Unterschrift: 51,60
- Beglaubigung einer Abschrift: 51,60
- Österreichischer Strafregisterauszug: 54,20
- Zustellung/Weiterleitung einer Schrift: 23,30
- Dokumentenbeschaffung: 31,00
- Amtshandlungen außerhalb der regulären Dienstzeiten: Zuschlag von 50% auf die jeweils zur Anwendung kommende Tarifpost
