Strafregisterauszug
Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register aller strafgerichtlichen Verurteilungen bei der
Bundespolizeidirektion Wien - Strafregisteramt
Wasagasse 22, A-1090 Wien
Fax: 01143 1 31344 9244
Telefon: 01143 1 313440
E-Mail: bpdw.strafregisteramt(at)polizei.gv.at
Die Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält.
Antragstellung:
Die Strafregisterbescheinigung kann bei jeder zuständigen Behörde (im Inland: Bundespolizeidirektion bzw. Bürgermeister; im Ausland: Botschaft bzw. Konsulat) beantragt werden. Die Antragstellung hat grundsätzlich persönlich durch die die Strafregisterbescheinigung betreffende Person zu erfolgen. Für die Ausstellung der Bescheinigung ist im Durchschnitt mit einer Wartezeit von ein bis mehrere Wochen zu rechnen.
Vorzulegende Dokumente:
a) Antragsformular Strafregisterauszug
b) amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass)
c) Geburts-, Heirats- oder Scheidungsurkunde (falls erforderlich).
Strafregisterauszug
Die zu entrichtende Gebühr, die in bar oder per money-order zu bezahlen ist, finden Sie unter dem Quicklink "Konsulargebühren".
