Führerschein
Ausländische Führerscheine können in Österreich bis zu 6 Monate nach Begründung eines Hauptwohnsitzes verwendet werden. Weitere Informationen zum Umtausch und die geltenden Ausnahmebestimmungen (insbesondere für EU- und EWR-Führerscheine) finden Sie im Internetportal der österreichischen Verwaltung.
