Reisepass
Österreichischer Pass und Personalausweis
Ab dem 30. März 2009 werden nur noch biometrische Sicherheitspässe mit Fingerabdruck hergestellt. Die Fingerabdrücke werden in der Regel von beiden Zeigefingern elektronisch erfasst.
Bei Kindern werden Fingerabdrücke erst ab dem 12. Lebensjahr erfasst.
Ausführliche Informationen (FAQs) zum neuen Sicherheitspass mit Fingerabdruck, finden Sie hier.
Bitte berücksichtigen Sie eine derzeitige Bearbeitungsdauer von ca. 3 Wochen ab Erhalt der vollständigen Unterlagen. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag für einen neuen Reisepass mindestens 3 Monate vor Ablauf des alten Reisepasses zu stellen. Expresspässe können bei den österreichischen Vertretungsbehörden leider nicht beantragt werden!
Wichtig: Bitte senden Sie keine Anträge per Post. Der Antrag auf einen neuen Reisepass muss persönlich eingereicht werden. Wenn Sie wünschen, dass der Reisepass nach Ausstellung per Post zugestellt wird, kaufen Sie bitte bei der Post ein eingeschriebenes Kuvert/registered envelope (an Sie selbst adressiert) und bringen dieses bei der Antragsstellung mit.
Für die Ausstellung eines neuen österreichischen Reisepasses sind folgende Dokumente im Original (bzw. in beglaubigter Kopie) vorzulegen:
- Antragsformular: vollständig ausgefüllt
- Geburtsurkunde (irisches Dokument, Geburtsurkunden aus anderen Ländern)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- aktueller Reisepass (bzw. bei Verlust oder Diebstahl eine polizeiliche Verlust-/Diebstahlsanzeige)
- 2 Passfotos nach folgenden Passbildkriterien (bitte unbedingt beachten!)
- gegebenenfalls Heiratsurkunde und/oder Scheidungsurkunde (irische Dokumente, Heirats- oder Scheidungsurkunden aus anderen Ländern)
- gegebenenfalls Nachweis akademischer Grade (im Original), falls ein Eintrag gewünscht wird
- Als Nachweis für die irische Wohnadresse eine Rechnung, auf der die Adresse ersichtlich ist (z.B. Stromrechnung, Gasrechnung etc.)
- Konsulargebühr von € 70 in bar. Schecks bzw. Kreditkarten können leider nicht akzeptiert werden.
Falls Sie weitere Fragen haben kontaktieren Sie bitte die Passabteilung mittels Email: dublin-ob(at)bmeia.gv.at.
Austrian Embassy
93, Ailesbury Road
Dublin 4
Öffnungszeiten Parteienverkehr für Reisepässe:
Montag bis Freitag, 9-12 bzw.nach Vereinabrung
Die Botschaft bleibt an österreichischen Feiertagen/Bank Holidays geschlossen.
Reisepässe für Minderjährige bis zum 12. Lebensjahr (Kinderpass):
Um die Sicherheit von Reisedokumenten zu erhöhen schreibt die Europäische Union vor, dass jeder neu ausgestellte Reisepass einen Datenträger (Chip) enthalten muss. Österreich ist daher verpflichtet ab 15.6.2009 nur mehr Kinderpässe (mit Chip) auszustellen. Auf diesem werden bis zum 12. Lebensjahr ua das Lichtbild und ab dem 12. Geburtstag auch die Fingerprints gespeichert.
Hintergrund ist der, dass die USA für die visumfreie Einreise in die Staaten im Rahmen des "Visa Waiver Program" für alle neu ausgestellten Reisepässe ab dem 26.10.2006 einen Reisepass mit Chip verlangen. Mit dem Kinderpass mit Chip wird somit die Visapflicht für die USA vermieden. Weitere nützliche Informationen zum "Visa Waiver Program" finden Sie hier:
Gültigkeitsdauer von Reisepässen von Minderjährigen sind wie folgt:
- Kinder 0 bis 2 Jahre: 2 Jahre (gebührenfrei)
- Kinder 2 bis 12 Jahre: 5 Jahre (30€)
- Kinder ab 12 Jahren: 10 Jahre (70€)
Für die Ausstellung eines neuen österreichischen Reisepasses für Minderjährige sind folgende Dokumente im Original (bzw. in beglaubigter Kopie) vorzulegen:
- Antragsformular: vollständig ausgefüllt
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (des Kindes oder der Eltern, ab dem vollendeten 12. Lebensjahr braucht das Kind einen eigenen Staatsbürgerschaftsnachweis!)
- aktueller Reisepass falls schon vorhanden (bzw. bei Verlust oder Diebstahl eine polizeiliche Verlust-/Diebstahlsanzeige)
- Reisepass des Antragstellers (Eltern)
- 2 Passfotos nach folgenden Passbildkriterien
- Erklärung des Erziehungsberechtigten (formlos)
- gegebenenfalls Heiratsurkunde und/oder Scheidungsurkunde der Eltern (gegebenenfalls Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis
- Konsulargebühr bei Kinderpass mit Chip in bar. Schecks bzw. Kreditkarten können leider nicht akzeptiert werden.
Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters: Die gesetzliche Vertretungsbefugnis für eheliche Kinder ist bei aufrechter Ehe für beide Elternteile gegeben. Bei geschiedener Ehe: jener Elternteil, welchem das Sorgerecht zugesprochen wurde. Ein entsprechender Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk ist vorzulegen. Bei unehelichen Kindern ist grundsätzlich die Mutter vertretungsbefugt.
Nachweis der Staatsbürgerschaft: Sofern noch kein eigener Staatsbürgerschaftnachweis ausgestellt wurde ist bei Minderjährigen, die das 12. Lebenjahr noch nicht vollendet haben, der Nachweis der Staatsbürgerschaft des maßgebenden österreichischen Elternteils als ausreichend anzusehen, wenn dieser versichert, dass das Kind österreichischer Staatsbürger ist.
Hinweis: Falls der/die Minderjährige bisher in den Reisepässen der Eltern miteingetragen war/en, sind diese zwecks Streichung der Eintragung/en vorzulegen.
Antragsformulare Reisepass
Wegfall der Miteintragung von Kindern in Reisepässen:
Die Europäische Union hat – zum Schutz von Kindern – das Prinzip „Eine Person – Ein Pass“ eingeführt. Bis jetzt gab es die Möglichkeit einer Kindermiteintragung im Pass der Eltern/Person, der die Pflege und Erziehung zusteht. Diese Eintragung hat aber nur den Familiennamen, den Vornamen, das Geschlecht und das Geburtsdatum, aber kein Lichtbild enthalten. Dadurch war eine Identitätsfeststellung des mitreisenden Kindes an der Grenze nur mit hohem Aufwand möglich.
- Neue Kindermiteintragungen sind ab 15.6.2009 nicht mehr möglich.
- Bestehende Kindermiteintragungen behalten noch für 3 Jahre die Gültigkeit.
- Am 15.6.2012 verlieren die bestehenden Kindermiteintragungen von Gesetzes wegen die Gültigkeit.
- Der Pass, in dem sich die Miteintragung befindet behält jedoch seine Restgültigkeit.
Verlorener oder gestohlener Reisepass: (Notreisepass gemäß §4a)
Falls Ihr Reisepass gestohlen oder verloren wurde, bitten wir Sie bei der nächsten Polizeidienststelle eine Diebstahls- oder Verlustanzeige zu erstatten.
Für die Ausstellung eines Notreisepasses müssen Sie in der Lage sein, sich ausweisen zu können, z.B. mittels eines Führerscheins. Anderenfalls muss ein Identitätszeuge Ihre Identität bestätigen, dieser muss sich selbst mit dem eigenen Reisepass (oder Personalausweis) ausweisen.
Bringen Sie bitte außerdem ein neues Passfoto mit (kein Photoautomat in der Botschaft vorhanden!) sowie Ihr Flugticket oder Buchungsnummer.
Die Konsulargebühr für einen Notreisepass gemäß §4a beträgt € 70. Die Gebühr ist in bar zu entrichten. Sollte Ihnen der Notpass außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der Botschaft ausgestellt werden müssen (nur in besonders dringenden Fällen) beträgt die Konsulargebühr € 105.
Grundsätzlich benötigen Sie für die Ein- und Ausreise nach und von Irland ein gültiges Reisedokument. Sie können mit einem gültigen Personalausweis ein- und ausreisen, Führerscheine sind jedoch keine Reisedokumente. Es liegt im Ermessen der Fluggesellschaft, ob Sie ohne oder mit abgelaufenem Reisepass oder Personalausweis mitgenommen werden können.
Weitere wertvolle Links in Reisepassangelegenheiten:
Außenministerium - Reisepassangelegenheiten
HELP - Amtshelfer - Reisepass
BMI Reisepass
