Notfälle
Notlage (Erkrankung, Unfall)
Bei Notfällen wie z.B. Unfall, Diebstahl, Dokumentenverlust, finanzieller Notlage, Todesfall oder Verhaftung stehen Ihnen die konsularischen Vertretungen gerne nach Möglichkeit mit Rat und Tat zur Verfügung.
Beachten Sie bitte, dass die konsularischen Vertretungen über keine Exekutivgewalt verfügen, also Polizei, Rettung, ärztliche Hilfe und Justizbehörden nicht ersetzen können.
Weiters können sich die konsularischen Vertretungen nicht in laufende Verfahren einmengen, sie achten allerdings darauf, dass die Grundwerte und Menschenrechte nicht verletzt werden.
Die Österreichische Botschaft in Dublin und das Team der Rechts- und Konsularsektion des Außenministeriums (Sektion IV) sind bemüht, ÖsterreicherInnen in Notsituationen rasch und effizient zu beraten bzw. zu unterstützen.
Die Hilfsmöglichkeiten müssen sich allerdings am internationalen Recht und an den Gesetzen des Empfangsstaates orientieren. Sie enden dort, wo eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Gastlandes beginnt. Die konsularischen Vertretungen können Polizei, Rettung, ärztliche Hilfe und Justizbehörden nicht ersetzen.
Wenn Sie eine konsularische Vertretung in einem Notfall kontaktieren, halten Sie bitte folgende Angaben bereit:
- Ihren Familien- und Vornamen
- Wo kann man Sie erreichen? (Telefonnummer, Mobiltelefon, Telefax)
- Wer ist betroffen (Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und –ort, alllfällige Passdaten)
- Was ist geschehen?
- Wann?
- Wo?
- Wer ist bereits befasst?
- Besteht ein Versicherungsschutz?
- Kontaktpersonen in Österreich?
Kontakte:
Österreichische Botschaft Dublin
93, Ailesbury Road
15, Ailesbury Court
Dublin 4
Tel.Nr.: 00353-1-269 4577
E-Mail: dublin-ob(at)bmeia.gv.at
In besonders dringenden Notfällen können Sie uns unter folgender Notrufnummer außerhalb der Dienstzeiten erreichen:
+353 (0) 87 902 7361
Bereitschaftsdienst des Bundesministeriums
für europäische und internationale Angelegenheiten
Minoritenplatz 8
1014 Wien
Tel. 0043/501150-4411 Tel. 0043/501150-3326
Bürgerservice:
Tel. 0043/501150-3518 Tel. 0043/501150-4411
Fax: 0043/501159-245
E-Mail: abtiv5(at)bmeia.gv.at
Finanzielle Notlage
Wenn Sie in eine finanzielle Notlage geraten, können Sie sich über die Firma Western Union innerhalb kürzester Zeit Geld nach Irland transferieren lassen.
Angehörige oder Freunde können in Österreich bei einem Postamt oder an jedem größeren Bahnhof einen Betrag für Sie gegen Entrichtung einer Gebühr für den Transfer einzahlen.
Der Absender erhält eine Codenummer, die der Einzahler der Person in Geldnot mitteilen muss. Mit diesem Code und einem Ausweis kann das Geld in Irland bei den vielen Auszahlungsstätten abgeholt werden.
Der Geldtransfer über Western Union ist weltweit möglich, sei es in bar oder ab Konto, mit oder ohne Kreditkarte, oder direkt übers Internet.
Weitere Information erhalten Sie unter: Western Union Österreich
Auf dieser Seite können Sie auch weltweit Auszahlungsstätten suchen. Western Union Auszahlungsstätten
Wenn bei Verlust oder Diebstahl von Geldmitteln eine direkte Bank- oder Postüberweisung (z.B. Western Union) nicht möglich ist, kann
- durch Überweisung vom eigenen österreichischen Bankkonto
- durch Angehörige, Freunde oder den Arbeitgeber des in Notlage geratenen österreichischen Staatsbürgers
beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten in Wien ein Depot errichtet werden, wobei die Vertretungsbehörde den Kontakt herstellt.
Diese Serviceeinrichtung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten ist eine Notfallseinrichtung, die keinesfalls für private Geldbeschaffung (etwa für Urlaubsverlängerung, Weiterreise, Einkäufe etc.) beansprucht werden kann.
