Diebstahl
Wenn Sie in Irland bestohlen worden sind oder Ihre Dokumente und Geld verloren haben, erstatten Sie unbedingt Diebstahls- bzw. Verlustanzeige bei der nächsten Polizeistelle.
Notrufnummer: 999 oder 112
Irish Tourism Assistance Service
Verständigen Sie sofort Ihre Bank und Kreditkartenunternehmen, um eine Sperre verlorener Schecks und Kreditkarten zu veranlassen.
Weiters verständigen Sie Ihre Versicherungsanstalt.
Die Botschaft ist im allgemeinen nicht in der Lage, Ihnen darlehensweise Geldmittel für den weiteren Aufenthalt oder die Heimreise nach Österreich zur Verfügung zu stellen.
Wenden Sie sich bitte an Verwandte und Bekannte in Österreich, die entweder einen Geldtransfer via Western Union (Geldauszahlung erfolgt dann bei einer Western Union Geldauszahlungsstelle) oder, sollte dies nicht möglich sein, eine Depoterrichtung beim Außenministerium (Geldauszahlung erfolgt dann via die Botschaft) veranlassen sollen.
Ausführliche Informationen zur Vorgehensweise bei Verlust von persönlichen Gegenständen, Bankkarten, Ausweisen und Dokumenten sowie Kontaktadressen in Österreich finden Sie unter:
HELP-Amtshelfer: Verloren-Vergessen-Gefunden
Western Union, Bargeldtransfer
Ersatz-Reisepass (Notpass)
Für die Heimreise, sofern erforderlich, kann Ihnen die Botschaft einen zeitlich befristeten Notpass ausstellen. Es wird angeregt, vor Abreise Kopien Ihres österreichischen Reisepasses anzufertigen, sodass diese gegebenenfalls bei der Botschaft vorgelegt werden können.
Bewährt hat sich auch das einscannen und Übermitteln an eine Internet-E-Mailadresse, von der die Daten dann herunter geladen werden können.
Weiters ist bei Passverlust oder -diebstahl die polizeiliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige beizubringen sowie die eigene Identität und die österreichische Staatsbürgerschaft glaubhaft nachzuweisen.
Ebenso werden zwei Passfotos und der ausgefüllte Reisepassantrag benötigt.
Die Konsulargebühr für einen Notreisepass gemäß §4a beträgt € 70. Die Gebühr ist in bar zu entrichten. Sollte Ihnen der Notpass außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der Botschaft ausgestellt werden müssen (nur in besonders dringenden Fällen) beträgt die Konsulargebühr € 105.
