Bürgerkarte
Bürgerkarten werden das "amtliche Ausweisdokument" im elektronischen Verwaltungsverfahren, etwa im Behördengang über das Internet.
Es sind dabei gewisse Anforderungen zu erfüllen, um die Verfahren sicher zu gestalten. Aus technischer Sicht sind derzeit Chipkarten bzw. sogenannte Smartcards das Mittel der Wahl, um den Sicherheitsanforderungen für solch ein Konzept zu genügen - daher auch der Name Bürgerkarte.
Das Konzept ist allerdings nicht darauf eingeschränkt. So ist denkbar, dass Geräte des täglichen Gebrauchs wie Mobiltelefone, oder Zusatzgeräte zu PC oder tragbarem Computer wie USB-Geräte dem Konzept Bürgerkarte folgen und damit zur "Bürgerkarte" werden.
Der Begriff österreichische Bürgerkarte steht nicht für eine spezielle Karte, die für alle Bürgerinnen und Bürger gleich ist, wie etwa der österreichische Reisepass.
Die österreichische Bürgerkarte ist vielmehr ein Konzept, das Verwaltungsverfahren und Behördengänge auf elektronischem Wege für die Bürgerinnen und Bürger sicher gestalten lässt und dadurch elektronische Verfahren erst ermöglicht.
Eine erste Ausprägung einer Bürgerkarte ist bereits in Form der OCG-Karte verfügbar.
Mit dem Konzept Bürgerkarte werden jene Anforderungen definiert, die für sichere elektronische Abwicklung der Verwaltungsverfahren notwendig sind.
Durch diese allgemeine Definition des Konzeptes haben die Bürgerinnen und Bürger die Wahl, welche Bürgerkarte oder welche Bürgerkarten sie schließlich verwenden.
Unter obigem Analogon des Reisepasses kann man also die Bürgerkarte mit einem "elektronischen Ausweis" vergleichen:
"Ausweis" bedeutet ein Konzept, das unterschiedliche Ausprägungen haben kann, wie Reisepass, Führerschein, Schülerausweis oder Mitgliedsausweis.
Mit Behördenverfahren sind jedoch allgemein gewisse Sicherheitsanforderungen verbunden, die "amtliche Ausweisdokumente" erfüllen wie Reisepass, Personalausweis oder Führerschein.
