Reisepässe
Kindermiteintragungen
Bestehende Kindermiteintragungen bleiben grundsätzlich derzeit noch bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Reisepasses des Elternteils gültig. Sie werden jedoch entweder mit dem 18. Geburtstag des Kindes oder in jedem Fall ab dem 15. Juni 2012 ungültig, auch wenn der Reisepass ein späteres Ablaufdatum aufweist. Die Gültigkeit des Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt davon jedoch unberührt.
Es wird empfohlen, für Kinder einen eigenen Reisepass anfertigen zu lassen, da immer mehr Staaten die Eintragung des Kindes im Reisepass der Eltern für eine Einreise nicht mehr akzeptieren.
Erforderliche Nachweise für die Ausstellung eines österr. Reisepasses:
- Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses vollständig ausgefüllt (auch die Spalten "beizubringende Nachweise") (Formular Passantrag Erwachsene)
- Personenstandserklärung (Formular Erklärung Erwachsene)
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde - falls zutreffend
- Scheidungsurteil - falls zutreffend
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis eines akademischen Grades - falls vorhanden und deren Eintrag gewünscht wird
- Meldebestätigung - nicht älter als vier Wochen
- bisheriger Reisepass
- ein Passbild nach ICAO Standard
- €76,00 für die Ausstellung eines Reisepasses gemäß TP 6 (1) Konsulargebührengesetz (KGG) - in bar (kein "pinnen")
Benötigen Kinder einen eigenen Reisepass? (www.bmi.gv.at)
Auf Grund einer Entscheidung der Europäischen Union gilt nunmehr – zum Schutz der Kinder – das Prinzip „Eine Person – Ein Pass“; die Kindermiteintragung ist unzulässig.
Erforderliche Nachweise für die Ausstellung eines österr. Reisepasses für Minderjährige
- Reisepassantrag für Minderjährige vollständig ausgefüllt (auch Spalten "beizubringende Nachweise") (Formular Passantrag Minderjährige)
- Personenstandserklärung (Formular Erklärung Minderjährige)
- Geburtsurkunde
- falls zutreffend - Heiratsurkunde der Eltern mit dem Vermerk der Namensführung nach der Eheschließung, zutreffendes Scheidungsurteil bzw. Sorgerechtsbeschluss
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldebestätigung - nicht älter als vier Wochen
- falls zutreffend - bisheriger Reisepass
- ein Passbild nach ICAO Standard
- €76,00 (für Kinder über 12 Jahren); €30,00 (für Kinder unter 12 Jahren) gemäß TP 6 (1) bzw. (2). Konsulargebührenfrei ist die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses für ein Kind VOR dem zweiten Lebensjahr
Bitte beachten Sie, dass Ihr Passantrag persönlich und innerhalb der Öffnungszeiten für den Parteienverkehr (Montag bis Freitag, jeweils 10 bis 12 Uhr) an der Botschaft eingebracht werden muss. Auch Ihr Kind muss persönlich an der Botschaft erscheinen (unabhängig von seinem Alter)
Weiterführende Informationen zur neuen Generation von Reisepässen finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten sowie des Bundesministerium für Inneres.
An den Tagen, die unter dem folgenden Link angeführt sind, ist die Botschaft geschlossen: Feiertage.
