Notfälle
Eine Auslandsreise oder ein Auslandsaufenthalt ist heutzutage nichts Außergewöhnliches mehr. Hunderttausende Österreicherinnen und Österreicher verbringen Ihren Urlaub vom Nordkap bis Tasmanien oder leben überhaupt fern der Heimat. Für sie alle stehen hunderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außenministeriums in Wien und in aller Welt bereit, um bei kleineren oder größeren Problemen ihre Unterstützung anzubieten. Oberste Maxime bei der Erfüllung dieser Aufgabe ist die rasche, effiziente und unmittelbare Hilfestellung bzw. das Aufzeigen von geeigneten Problemlösungsmöglichkeiten.
Die auch dem Außenministerium auferlegten Sparmaßnahmen erlauben leider nicht mehr, alle Leistungen selbst zu erbringen, vielfach muss Unterstützung "von außen" - etwa ein Rechtsanwalt oder eine Auskunft - beigezogen werden. Aber auch dann sind wir bemüht, die Kosten für den Hilfesuchen so gering wie möglich zu halten. Bei einer Notlage, zu der es trotz gründlichster Reiseplanung und Vorbereitung kommen kann, wird die nächstgelegene österreichische Auslandsvertretung versuchen, rasch, wirksam und unbürokratisch zu helfen. Allerdings sind die Vertretungsbehörden durch das Völkerrecht und das Recht des Gastlandes gebunden und verfügen daher nicht über unbeschränkte Möglichkeiten. Die Vertretungsbehörden im Ausland haben vor allem keine Polizeigewalt und können den Behörden des Gastlandes keine Anweisungen geben. Nicht alle Wünsche können von den Vertretungsbehörden erfüllt werden; sie können insbesondere nicht als Reisebüro, Arbeitsamt, Detektivbüro, Postamt für postlagernde Briefe und Pakete und auch nicht als Kreditinstitut fungieren.
Schließlich muss darauf hingewiesen werden, dass die Vertretungsbehörden gesetzlich verpflichtet sind, für bestimmte Amtshandlungen Konsulargebühren einzuheben und den Ersatz der angefallenen Barauslagen zu verlangen.
