Konsulargebühren
Die Amtshandlungen der Botschaft und der Konsulate unterliegen generell einer Konsulargebührenpflicht. Die Gebühren für die am häufigsten anfallenden Amtshandlungen betragen:
- Reisepass: € 70,-
- Staatsbürgerschaftsnachweis: € 48,-
- Beglaubigung: € 30,-
- Reisevisum: € 60,-
- Aufenthaltsvisum und (befristeter) Aufenthaltstitel: € 75,-
Die bei anderen Amtshandlungen anfallenden Gebühren können aus der beiliegenden Tabelle ersehen werden.
