Ratgeber
Hier finden Sie Informationen zu konsularischen Fragen wie Passbeantragung, Staatsbürgerschaft, Beglaubigungen etc. sowie die Kontaktdaten der Österreicher-Klubs in Australien und Neuseeland.
Bitte wählen Sie von der Auswahl links.
Die Konsulargebühren für Mai 2012 wurden wie folgt festgesetzt:
Schengen Visum: AUD 77,-- (plus AUD 38,40 bei Beantragung über ein Vertragspostamt in Australien)
Schengen Visum für Kinder im Alter von 6-12 Jahren: AUD 45,-- (plus AUD 38,40 bei Beantragung über ein Vertragspostamt in Australien)
Schengen Visum für Staatsangehörige der folgenden Länder:
Russische Föderation, Ukraine, Albanien, Georgien, Bosnien-Herzegowina, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Moldawien: AUD 45.-- (plus AUD 38,40 bei Beantragung über ein Vertragspostamt in Australien)
Österreichisches Visum (Aufenthalt in Österreich für einen Zeitraum von drei bis maximal sechs Monaten): AUD 128,-- (plus AUD 38,40 bei Beantragung über ein Vertragspostamt in Australien)
Neuer österreichischer Reisepass sowie Notpass für Erwachsene:
- Gebühr Reisepass: AUD 98,-- und
- Antragsgebühr: AUD 39,-- (bei Antragstellung über ein Honorarkonsulat - Sydney, Melbourne oder Auckland) ***)
Neuer österreichischer Reisepass sowie Notpass für Kinder (unter 12 Jahren):*
- Gebühr Reisepass: AUD 39,--
- Antragsgebühr: AUD 39,-- (bei Antragstellung über ein Honorarkonsulat - Sydney, Melbourne oder Auckland) ***)
Änderungen des österreichischen Reisepasses: AUD 38,--
Personalausweis:
- Gebühr Personalausweis: AUD 80,-- und
- Antragsgebühr: AUD 20,-- (bei Antragstellung über ein Honorarkonsulat - Sydney, Melbourne oder Auckland) ***)
Personalausweis für Minderjährige (bis 16 Jahre):
- Gebühr Personalausweis: AUD 35,-- und
- Antragsgebühr: AUD 20,-- (bei Antragstellung über ein Honorarkonsulat - Sydney, Melbourne, Perth oder Auckland) ***)
Staatsbürgerschaftsnachweis:* AUD 62,--
Polizeiliches Führungszeugnis (Leumundszeugnis): AUD 54,--
Beglaubigung einer Unterschrift: AUD 52,--
Beglaubigung einer Abschrift/Kopie: AUD 52,--
Weiterleitung eines Dokuments durch die Botschaft: AUD 24,--
Dokumentenbeschaffung: AUD 31,--**)
Antragsgebühr für Aufenthaltsbewilligungen (Erwachsene):**) AUD 103,--
Antragsgebühr für Aufenthaltsbewilligungen (Minderjährige):**) AUD 64,--
*) Seit 1. Jänner 2008 werden Dokumente für Kinder innerhalb der ersten 2 Jahre nach der Geburt gratis ausgestellt (z.B. Ausstellung eines Reisepasses bzw. des Staatsbürgeschaftsnachweise).
**) Bei dieser Gebühr handelt es sich lediglich um die anfallenden Konsulargebühren der Botschaft. Die bei der Ausstellung anfallenden Bundesgebühren und Verwaltungsabgaben werden von der ausstellenden Behörde separat verrechnet!
***) Seit 1. April 2011 fallen bei Anträgen auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses bzw. Personalausweises, welche bei einem Honorarkonsulat (Sydney, Melbourne, Perth oder Auckland) gestellt werden, zusätzlich Gebühren in Höhe von € 30,-- (je Reisepass) bzw. € 15,-- (je Personalausweis) an.
Bei Antragstellung direkt bei der Botschaft in Canberra bzw. bei gebührenfrei ausgestellten Dokumenten (siehe *)) ist keine Antragsgebühr zu bezahlen.
