Reisepass
Ab April 2009 werden auf Grund neuer gesetzlicher Regelungen auch die Fingerabdrücke auf dem Chip jedes neuen Reisepasses gespeichert.
Finderabdrücke werden nicht nur an der Botschaft, sondern auch an den Honorargeneralkonsulaten in Asunción und Montevideo sowie am Honorarkonsulat in Córdoba abgenommen. Kinder unter 12 Jahren müssen keine Fingerabdrücke abgeben.
Alle Antragsteller für einen neuen Reisepass, auch jene unter 12 Jahre müssen persönlich vorsprechen. Eine postalische Einbringung ist nicht möglich. Antragsteller können dagegen nunmehr nicht nur bei der für sie zuständigen Botschaft, sondern auch bei einer zu ihrem Wohnsitz geographisch näher gelegenen Botschaft einen Passantrag stellen.
Ein Umtausch der alten Reisepässe ist nicht erforderlich - die alten Reisepässe behalten weiterhin ihre volle Gültigkeit. Die Konsulargebühren für die Ausstellung eines neuen Reisepasses sind in bar zu entrichten. Genauere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres.
Welche Unterlagen Sie für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses oder eines österreichischen Personalausweises benötigen, entnehmen Sie dem nachstehenden Merkblatt:
Reisepass/Personalausweis - Informationsblatt
Die Passbildkriterien sind abrufbar unter: Passbildkriterien
Das Antragsformular ist auch im Internet unter der Adresse: Antragsformular
Antragsformular Reisepass für Erwachsene
Reisepassantrag für Minderjährige
Erklärung des Erziehungsberechtigten für Minderjährige
Erklärung des Erziehungsberechtigten für Minderjährige - Identität
Erklärung Erwachsene
Bitte stellen Sie rechtzeitig ihren Antrag! Neue Reisepässe werden nunmehr zentral in Österreich ausgestellt. Aufgrund der Verschickung ist mit einem Bearbeitungszeitraum von mindestens zwei bis drei Monaten (Raum Buenos Aires) und unter Umständen noch länger für die Provinzen Argentiniens, für Uruguay und Paraguay zu rechnen. Geben Sie bitte Ihre Telefonnummer bzw. E-mail-Adresse bekannt, damit Sie vom Einlangen des neuen Reisepasses verständigt werden können. Erst dann ist die Abgabe des alten Reisepasses im Original erforderlich. Im Gegenzug erhalten Sie Ihren neuen Reisepass.
Nachträgliche Änderungen
Folgende nachträgliche Änderungen sind im Reisepass möglich:
- Eintragung eines akademischen Grades auf Seite 3 (nicht auf der Personaldatenseite)
- andere Eintragungen, wenn das besondere Interesse daran glaubhaft gemacht wird
- Antrag auf Änderung oder Ergänzung eines Reisepasses
Erforderliche Unterlagen sind im Original und Kopie (mit Ausnahme des Reisepasses - dieser nur im Original) beizubringen
- Reisepass
Kindermiteintragung
Kindermiteintragungen sind nicht mehr möglich.
Die Gültigkeit der Miteintragung eines oder mehrerer Kinder im Reisepass eines Elternteils erlischt mit 15. Juni 2012. Ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind für den Grenzübertritt einen eigenen Reisepass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis.
Das Prinzip „Eine Person – ein Pass“ wurde von der Europäischen Union vor allem als Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt.
In Anwendung dieser Vorschrift sind seit 15. Juni 2009 neue Kindermiteintragungen nicht mehr möglich. Bereits bestehende Kindermiteintragungen bleiben bis einschließlich 14. Juni 2012 gültig. Ein Reisepass, in dem sich eine Kindermiteintragung befindet, behält bis zu dessen Ablaufdatum weiterhin seine Gültigkeit – allerdings nur mehr für die Person, für die das Dokument ausgestellt ist, und nicht mehr für die eingetragenen Kinder.
Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird ein Kinderreisepass mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer und ab dem zweiten Geburtstag mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zwölften Geburtstag wird ein Erwachsenenpass für zehn Jahre ausgestellt.
Auf dem Chip die personenbezogenen Daten und das Lichtbild gespeichert. Ab dem zwölften Geburtstag werden auch die Fingerabdrücke erfasst.
Diebstahl und Verlust eines Reisepasses
Erstatten Sie bei der nächsten Polizeidienststelle eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige und informieren Sie unverzüglich die Österreichische Botschaft in Buenos Aires. Wir können für Sie bei Bedarf einen "Notpass" ausstellen. Beachten Sie bitte, dass dieses Dokument nur ausgestellt wird, um Ihnen die Rückkehr nach Österreich oder eine dringende Reise in ein anderes Land zu ermöglichen. Insbesondere ist die Gültigkeitsdauer des „Notpasses“ stark begrenzt. Sie können diesen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht benützen; auch nicht für Reisen in Länder, die ansonsten die Einreise mit einem weniger als fünf Jahre abgelaufenen Reisepass gestatten.
- Vergewissern Sie sich, ob Sie für die Einreise in bestimmte Länder mit dem Notpass ein zusätzliches Visum benötigen.
Achtung: Bei Einreise in die USA mit einem Notpass benötigen Sie ab 01.07.2009 ein Visum von der amerikanischen Botschaft! - Sie sollten nach Ihrer Rückkehr nach Österreich bzw. in Ihr Aufenthaltsland die Ausstellung eines neuen österreichischen Reisepasses beantragen.
- In Österreich erstatten Sie bitte zu diesem Zweck nochmals bei den Sicherheitsbehörden eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige oder lassen die argentinische Anzeige ins Deutsche übersetzen (beglaubigte Übersetzung)
- Sie dürfen den verlorenen Reisepass, sollten Sie ihn wieder finden, auf keinen Fall verwenden, da Sie sonst bei einer Kontrolle in Schwierigkeiten geraten können. Wenden Sie sich bitte umgehend an die nächste Passbehörde in Österreich oder eine österreichische Vertretungsbehörde im Ausland.
Hinweise finden Sie auch im Help-Amtshelfer-Reisepass gestohlen/verloren.
