Verkehrsübertretungen
In Ungarn werden verstärkt Autos mit ausländischen Kennzeichen Kontrollen unterzogen, daher ist besondere Sorgfalt geboten. Österreichische Staatsbürger müssen sich mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis ausweisen, der Führerschein ist nicht ausreichend. Dies gilt auch für Personen, die auf der Durchreise sind. In den kommenden Monaten wird erwartet, dass die ungarische Polizei bei Schwerpunktkontrollen insbesondere darauf achten wird, ob Reisende mit gültigem Reisepass oder Personalausweis unterwegs sind.
Auch bei Fahrten auf dem Land ist Achtsamkeit geboten: hier sind oft RadfahrerInnen anzutreffen, die ohne Beleuchtung unterwegs sind, weshalb es in der Vergangenheit bereits wiederholt zu Unfällen mit diesen VerkehrsteilnehmerInnen kam.
Hinsichtlich Alkoholkonsums wird darauf hingewiesen, dass in Ungarn ein Null-Promille-Gebot besteht.
Empfehlenswert ist, in größeren Städten immer genügend Kleingeld für Parkgebühren bei sich zu tragen. Man riskiert sonst Strafmandate oder die Sperre des Autos durch "Krallen". Allfällige Strafmandate sind möglichst umgehend zu bezahlen, da ansonsten bei einer späteren Wiedereinreise mit Schwierigkeiten zu rechnen ist. Bemerkung: Die Bezahlung von Strafmandaten an der Grenze ist nicht möglich!
Die Botschaft empfiehlt weiters, keine Ungarn-Reisen mit bereits abgelaufenem Pickerl der technischen Überprüfung des Fahrzeuges durchzuführen, da in Ungarn mit einer Demontage des Kennzeichens, Abnahme der Zulassungspapiere und hohen Geldstrafen zu rechnen ist.
Geschwindigkeitsbegrenzungen
PKW/ Motorrad
Autobahn: 130 km/ h
Landstraße: 90 km/h
Schnellstraße: 110 km/h
Ortschaft: 50 km/h
LKW/Bus
Autobahn:100 km/h
Landstraße: 70 km/h
Schnellstraße: 70 km/h
Ortschaft: 50 km/h
