Beglaubigungen
Die Konsularabteilung der Botschaft kann folgende Arten von Beglaubigungen durchführen:
Beglaubigung von privaten Unterschriften
Die Unterschriften von österreichischen Staatsbürgern sowie Angehörigen anderer Staaten, sofern die Urkunde vor österreichischen Behörden Verwendung findet, müssen zu ihrer Beglaubigung vor dem Beamten in der Botschaft geleistet werden. Für die Identitätsüberprüfung ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich.
Beglaubigung einer behördlichen Unterschrift und des Amtssiegels des ungarischen Außenministeriums
Beglaubigung von Abschriften und Kopien
Die Übereinstimmung einer Abschrift oder Kopie mit der Originalurkunde kann durch die Österreichische Botschaft erfolgen. Original und Abschrift bzw. Kopie müssen der Botschaft vorgelegt werden.
Beglaubigung von Muster-Firmazeichnungen
Wenn eine Muster-Firmazeichnung als Unterschriftenprobe zu Vergleichszwecken geleistet werden muss, kann die Österreichische Botschaft die Beisetzung bzw. Anerkennung von Unterschrift und Muster-Firmazeichnung beglaubigen.
Für die Beglaubigungen sind 40 Euro Konsulargebühren pro Unterschrift bzw. pro Bogen bei Beglaubigungen von Kopien in ungarischen Forint zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass die Beglaubigung einer Übersetzung nicht möglich ist. Übersetzungen müssen von einem gerichtlich beeideten Übersetzer durchgeführt werden.
