Arbeit in Ungarn
ÖsterreicherInnen können als BürgerInnen der EU grundsätzlich in jedem Mitgliedstaat ihrem Lebensunterhalt nachgehen, studieren oder im EU-Land iher Wahl ihren Ruhestand verbringen. Sie genießen dabei die gleichen Rechte wie Staatsangehörige des jeweiligen Landes.
Wenn Sie allerdings die Absicht haben, länger als drei Monate in Ungarn zu bleiben, müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie haben das Recht auf Einreise, Aufenthalt und Niederlassung auf dem Territorium eines beliebigen EU-Mitgliedsstaates für bis zu drei Monate. Zur Einreise nach Ungarn ist nur ein (nicht länger als 5 Jahre abgelaufener) Pass oder ein Personalausweis erforderlich.
Aufenthalt
EU /EWR-BürgerInnen und deren Angehörige (EU /EWR-Staatsbürgerschaft) beantragen eine Aufenthaltserlaubnis beim Amt für Zuwanderung und Staatsbürgerschaft (in Budapest: Budafoki út 60, 11. Bezirk) bzw. dessen regionalen Behörden in ihrer Wohnregion, wenn sie sich länger als 3 Monate in Ungarn ständig aufhalten wollen.
Antragsformulare können Sie auf folgender Homepage beziehen:
Arbeitsuche
Als österreichische/r StaatsbürgerIn benötigen Sie eine Arbeitsgenehmigung (Ausnahmen: Personen mit Schlüsselqualifikation, LehrerInnen etc.), um in Ungarn arbeiten zu können. Diese Arbeitsgenehmigung muss vom/von der ArbeitgeberIn beim ungarischen Arbeitsmarktservice "Állami Foglalkozatási Szolgálat (ÁFSZ)" beantragt werden.
Wenn Sie Unterstützung von offiziellen Stellen suchen, so wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:
EUS-Integrácios Kirendeltség
Szeszgyár utca 4
1086 Budapest
Tel.-Nr.: ++36 1 3030810
Unter dieser Adresse ist eine Kontaktaufnahme ohne Ungarisch-Kenntnisse möglich.
Private Stellenvermittlungsagenturen sowie Personalberatungsunternehmen helfen ebenfalls bei der Jobsuche:
Soziale Sicherheit und Arbeitslosigkeit
Das ungarische Sozialversicherungssystem bietet im wesentlichen Versicherungsschutz im Falle von Alter, Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft und Mutterschutz sowie Arbeitslosigkeit.
Als ArbeitnehmerIn sind Sie und Ihre Angehörigen im ungarischen Sozialversicherungsfonds (Országos Egészségbiztosítási Pénztár) versichert und können entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen.
Sowohl ArbeitnehmerInnen als auch ArbeitgeberInnen zahlen Beträge in den Sozialversicherungsfonds ein:
Sie erhalten eine Art Krankenversicherungskarte und eine Sozialversicherungsnummer (TAJ). Mit Hilfe dieser Karten können Sie unentgeltlich Leistungen bei praktischen ÄrztInnen, bei ZahnärztInnen, in Spitälern und bei FachärztInnen etc. in Anspruch nehmen. Für einige medizinische Leistungen (z.B. Zahnersatz) müssen Sie selbst aufkommen. Neben medizinischen Behandlungen erhalten Sie bei Bedarf finanzielle Leistungen und Unterstützungen (z.B. Krankengeld).
TouristInnen und Arbeitsuchende werden in Notfällen kostenlos behandelt: Bitte das entsprechende E-Formular oder E-card vorlegen.
Arbeitslosigkeit:
Sie erhalten Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, sofern Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.
ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen zahlen gemeinsam in den Arbeitsmarktfonds ein.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an das zuständige Arbeitsmarktservicecenter. Kommen Sie zwecks Arbeitsuche nach Ungarn und beziehen Arbeitslosengeld, bleibt Ihr Anspruch für maximal 3 Monate bestehen.
Steuern
Wenn Sie eine Beschäftigung in Ungarn aufnehmen, sollten Sie sich an die zuständige Finanzbehörde (APEH) wenden und entsprechende Informationen einholen.
In großen Städten gibt es eigene Abteilungen für ausländische StaatsbürgerInnen.
Einkünfte, die Sie im Laufe des Steuerjahres (1. Jänner-31. Dezember) erzielen, sind einkommenssteuerpflichtig. Von den in Ungarn gezahlten Löhnen und Gehältern aus unselbständiger Erwerbsarbeit wird die Lohnsteuer abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. In Ungarn gilt ein progressiver Steuersatz.
Wohnen
Wohnen: Grundsätzlich ist es nicht schwierig, in Ungarn eine Wohnung oder ein Haus zu finden. Die Höhe des Mietzinses bzw. die Kosten für die Immobilie hängen von mehreren Faktoren (Lage, Verkehrsanbindung, Größe etc.) ab. Die Immobilienpreise sind in und um Budapest entsprechend hoch. Unterstützung bei der Wohnung-/Haussuche finden Sie u.a. in nationalen und regionalen Tageszeitungen, im Internet und bei ImmobilienmaklerInnen (für Suchende gratis).
Beim Mieten einer möblierten oder auch unmöblierten Wohnung ist in der Regel eine Kaution zu hinterlegen. Mietverträge sollten schriftlich abgeschlossen werden. Bei Kauf einer Liegenschaft ist es ratsam, einen Rechtsanwalt bzw. Notar zu Hilfe zu ziehen.
Ausbildung
Das Bildungssystem in Ungarn gliedert sich in den Grundschulbereich, in den Bereich Sekundarstufe (Allgemeinbildende Schulen, technische Schulen, Berufsbildende Schulen) und in den Bereich der universitären Bildung. Für die Aufnahme an der Universität ist das erfolgreiche Bestehen einer Aufnahmsprüfung erforderlich. Die Matura kann in 2 Schwierigkeitsstufen absolviert werden; dies ist ebenfalls für die Aufnahme an einer Universität von Bedeutung.
Anerkennung von Diplomen
Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in Ungarn beantragt werden. Diese Behörde nimmt – wenn nötig - eine Einzelfallprüfung vor. Weitere Informationen erhalten Sie bei folgenden Institutionen:
Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss zuständige österreichische Bildungseinrichtung (Universität, Pädagogische Akademie etc.) und an das zuständige Ministerium um nähere Informationen einzuholen.
