Zoll
Bei Ihrer Einreise nach Österreich unterliegen die von Ihnen mitgeführten Waren keiner Zollkontrolle. Reisende dürfen die von ihnen in einem anderen EU-Mitgliedstaat versteuert erworbenen Waren einführen, sofern diese dem Eigenbedarf dienen.
Für gewisse Waren existieren Richtmengen:
- 800 Stück Zigaretten
- 400 Stück Zigarillos
- 200 Stück Zigarren
- 1 kg Rauchtabak
- 10 Liter Spirituosen
- 20 Liter alkohol. Getränke von max. 22 % vol.
- 90 Liter Wein (davon max. 60 l Schaumwein)
- 110 Liter Bier
Die Mehrwertsteuer-Refundierung ist nur für Gäste aus Nicht-EU-Staaten möglich.
Übersiedlung aus einem EU-Staat
Bei der Übersiedlung aus einem EU-Staat nach Österreich brauchen Sie für das Übersiedlungsgut grundsätzlich weder Steuern zu bezahlen noch besondere Formalitäten zu beachten. Vor der erstmaligen Zulassung Ihres KFZ zum Verkehr im Inland müssen Sie jedoch die Normverbrauchsabgabe beim zuständigen Finanzamt entrichten.
Vogelgrippe
Aus Ländern, in denen die Geflügelpest aufgetreten ist, ist die Einfuhr von Vögeln, Eiern und anderen Produkten vom Geflügel sowie Federn oder unbehandelten Jagdtrophäen in die Europäische Union (EU) verboten!
Für die Einfuhr von Fleisch, Fisch und deren Erzeugnisse aus Drittländern (hier ausgenommen sind Andorra, San Marino, die Färöerinseln und Norwegen) wird ein veterinärärztliches Attest verlangt, das an der EU-Außengrenze ausgestellt wird. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird von der Österreichischen Zollverwaltung streng überwacht. Beschlagnahmte Waren werden auf Kosten der Reisenden vernichtet, zusätzlich werden Strafen verhängt.
Nähere Informationen:
