Einreise und Aufenthalt
Auf der folgenden Seite finden Sie Informationen über die Erteilung eines Sichtvermerkes !
Antrag auf Erteilung eines Sichtvermerkes
Der/die AntragstellerIn muss persönlich den Antrag auf Erteilung eines Visums einbringen. Parteienverkehr: montags bis freitags zwischen 9 und 11 Uhr, Benczúr utca 16, 1068 Budapest; Tel: 00361-413-02-40; Fax: 00361-351-11-65
Generell benötigte Dokumente:
- gültiger Reisepass mit 1 freien Seite
- Konsulargebühr lt. Anschlagtafel im VISA-Raum
- für die Reisedauer: eine alle Risiken abdeckende Kranken- und Unfallversicherung
- Aufenthaltserlaubnis für min. 3 Monate nach dem Visumablauf
- weißes Antragsformular
Visum für TouristInnen
- vorausbezahlte Hotelbuchung per Fax oder Post vom Hotel direkt an die Konsularabteilung
- Nachweis der finanziellen Mittel (Bankauszug)
- Hin- und Rückreiseticket (Flug, Bahn etc.) oder Zulassung
- Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin im Original
- Bestätigung über Gehalts-, Pension- oder sonstige Einkünfte
Besuchsvisum
- eine notariell beglaubigte Haftungserklärung des Einladers/der Einladerin
- Reisepasskopie des Einladers/der Einladerin (falls es sich bei dem Einlader/der Einladerin nicht um einen österreichische(n) Staatsbürger(in) handelt, auch die Kopie des Aufenthaltstitels für Österreich)
- aktueller Einkommensnachweis des Einladers/der Einladerin im Original (Name des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin)
- Meldezettel des Einladers/der Einladerin, Mietvertragskopie oder Grundbuchsauszug samt Nebenkosten oder Firmenbuchauszug bei Geschäftseinladung
- Nachweis über Verwandtschaftsverhältnis
GESCHÄFTSREISE:
- Original-Einladung der österreichischen Firma mit Angabe der Reisedauer und Kostenübernahme, Firmenregisterauszug der einladenden Firma (Kopie) Zusätzliche Dokumente (in deutscher Sprache oder mit Übersetzung):
Für Angestellte:
- Arbeitsnachweis und Urlaubsbescheinigung
Für Selbständige:
- Handelsregisterauszug
- neueste Bescheinigung über die Bezahlung der Steuern
Für LandwirtInnen:
- Bescheinigung über Größe und Art des Besitzes
Für RentnerInnen:
- Rentenbescheid oder letzter Auszahlungsnachweis
Für SchülerInnen / StudentInnen:
- Schulbescheinigung / Studiumsbescheinigung
TRANSIT VISUM:
- weißes Antragsformular
- gültiger Reisepass mit 1 freien Seite
- Konsulargebühr lt. Anschlagtafel im VISA-Raum
- für die Reisedauer alle Risiken abdeckende Kranken- und Unfallversicherung
- ein gültiges Visum des Ziellandes, falls dafür kein Visum erforderlich ist ein Einladungsschreiben
- Zug-, Bus- oder Flugkarte für die Reise
VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNGEN:
Bei Abgabe von Verpflichtungserklärungen gilt grundsätzlich folgendes:
1. Privateinladungen:
Der Einlader hat persönlich bei der Fremdenpolizeibehörde vorstellig zu werden und kann unter Vorlage folgender Dokumente eine EVE abgeben: Identitätsausweis, Meldezettel, geeignete Einkommensnachweise, Mietvertrag oder vergleichbares, bei Vorliegen Nachweise über bestehende Sorgepflichten, Kredite oder ähnliches sowie eventuell Unterlagen betreffend die Beziehung zum Visumwerber.
2. Geschäftseinladungen:
Die EVE für Firmen und Vereine ist entweder von den nach außen vertretungsbefugten Organen einer Gesellschaft oder eines Vereines (bei im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaften laut Firmenbuchauszug bzw. bei Vereinen laut Vereinsregisterauszug) oder von einer von den vertretungsbefugten Organen einer Gesellschaft bzw. eines Vereines bevollmächtigten Person abzugeben.
Die Vollmacht ist auf Firmenpapier auszustellen und hat einen Firmenstempel und die Unterschrift(en) der vertretungsbefugten Organe einer Gesellschaft bzw. eines Vereines (Vergleich mit den vertretungsbefugten Personen laut Firmenbuchauszug bei eingetragenen Gesellschaften bzw. Vereinsregisterauszug) zu enthalten. Die Vollmacht kann entweder für die Abgabe einer auf eine bestimmte Person gerichtete EVE oder generell für die Abgabe von EVEn ausgestellt sein.
Im Formular zur EVE für Firmen ist im Feld "Verpflichtung durch Organisation oder Vertreter" anzuführen, dass die EVE durch eine bevollmächtigte Person abgegeben wird (Angabe des Datums der Vollmacht). Sollten in diesem Feld nicht genügend Zeichen zur Verfügung stehen, sind Ergänzungen im Feld "Bemerkungen" aufzunehmen.
Vorzulegende Unterlagen bei Firmeneinladungen:
Identitätsausweis des Vertreters, eventuell Vollmacht, Firmenbuchauszug/Gewerbeschin, Nachweis der Bonität der Firma (Vorlage z.B. eines Auszuges des Kreditschutzverbandes, Jahresabschlusses bzw. einer Einnahmen/Ausgabenrechnung).
Vorzulegende Unterlagen bei Vereinseinladungen:
Identitätsausweis des Vertreters, eventuell Vollmacht, Vereinsregisterauszug, Satzung, Nachweis über Vereinstätigkeit und Bonität des Vereins (Vorlage z.B. Bilanz, Bescheinigung eines Steuerberaters).
Von der Vorlage einer Verpflichtungserklärung kann dann abgesehen werden, wenn für den Aufenthalt ausreichende finanzielle Mittel nachgewiesen werden können.
Wichtig: Wenn Kinder unter 14 Jahren alleine reisen, ist eine Einverständniserklärung der Eltern oder der Sorgeberechtigten erforderlich.
Die Vorlage der oben angeführten Unterlagen begründet keinen Anspruch auf die Erteilung eines Visums. Die Botschaft behält sich vor, gegebenenfalls weitere Unterlagen nachzufordern. Faxkopien und unbeglaubigte Kopien ersetzen keine Originale. Die VISA-Ausstellung kann mehrere Tage beanspruchen.
