Winterreifenpflicht
Winterreifenpflicht
Vom 1. November bis 15. April des Folgejahres gilt für Lenkerinnen und Lenker von Pkw und Lkw bis zu 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht eine situative Winterausrüstungspflicht. Das bedeutet, dass diese Fahrzeuge in diesem Zeitraum bei winterlichen Fahrbedingungen Winterreifen montiert haben müssen.
Unter winterlichen Fahrbedingungen versteht man, dass die Fahrbahn mit Schnee, Schneematsch oder Eis bedeckt ist. Dabei gilt zu beachten, dass einfache Straßennässe bei sinkenden Temperaturen zu Glatteis werden kann und dann ebenfalls die Winterreifenpflicht gilt. Am einfachsten ist es daher, bei Reisen während dieses Zeitraums nach oder durch Österreich generell mit Winterreifen zu fahren.
Für Lenkerinnen und Lenker von Lkw über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht und Omnibusse gilt eine Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass das Fahrzeug in dem vorgegebenen Zeitraum immer Winterreifen montiert haben muss, unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht. Diese Pflicht gilt für Lkw über 3,5 Tonnen vom 1. November bis 15. April und für Busse vom 1. November bis 15. März.
Sommerreifen mit Schneeketten
Für Pkw und Lkw mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen können als Alternative zu Winterreifen auch Schneeketten verwendet werden. Die Ketten müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert sein. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Sollten Sie also mit Sommerreifen an Ihrem Auto unterwegs sein, ist es ratsam, bei längeren Fahrten sicherheitshalber Schneeketten im Kofferraum mitzuführen.
Mitnahmepflicht für Lkw über 3,5 Tonnen und Omnibusse
Lenkerinnen und Lenker eines Lkw mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen oder eines Omnibusses müssen von 1. November bis 15. April geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitführen.
Dies gilt nicht für Fahrzeuge,
- bei denen bauartbedingt eine Montage von Schneeketten nicht möglich ist
- die aufgrund ihrer Bauweise bestimmungsgemäß nur auf schneefreien Straßen eingesetzt werden
- Omnibusse im Kraftfahrlinienverkehr.
Weitere Informationen finden Sie unter:
