Maut / Vignette / LKW-Maut in Österreich
Vignettenpflicht
Für Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG) gilt in Österreich Vignettenpflicht, d.h. das Befahren der unten angeführten Straßen ist nur nach Anbringen einer Vignette an die Windschutzscheibe des Fahrzeugs erlaubt.
Vignettenpflichtige Straßen
Vignettenpflichtig sind in Österreich im allgemeinen alle Autobahnen und Schnellstraßen, die als solche gekennzeichnet sind:
- A 1 Westautobahn
- A 2 Süd-Autobahn
- A 3 Südost-Autobahn
- A 4 Ost-Autobahn
- A 6 Nordost-Autobahn (im Bau)
- A 7 Mühlkreis-Autobahn
- A 8 Innkreis-Autobahn
- A 9 Phyrn-Autobahn (Achtung, teilweise auch Sondermautstrecke)
- A 10 Tauern-Autobahn (Achtung, teilweise auch Sondermautstrecke)
- A 11 Karawanken-Autobahn (Achtung, teilweise auch Sondermautstrecke)
- A 12 Inntal-Autobahn
- A 14 Rheintal-Autobahn
- A 21 Wiener Außenring-Autobahn
- A 22 Donauufer-Autobahn (nicht Brigittenauer Brücke!)
- A 23 Südosttangente Wien
- A 25 Linzer Autobahn
- S 2 Wiener Nordrand-Schnellstraße
- S 4 Mattersburger-Schnellstraße
- S 5 Stockerauer-Schnellstraße
- S 6 Semmeringer-Schnellstraße
- S 16 Arlberg-Schnellstraße (Achtung, teilweise auch Sondermautstrecke)
- S 31 Burgenland-Schnellstraße
- S 33 Kremser-Schnellstraße (nicht Donaubrücke Krems!)
- S 34 Traisental-Schnellstraße
- S 35 Brucker-Schnellstraße (nicht Langsamfahrbereich "Stausee Maut"!)
- S 36 Murtal-Schnellstraße
Sondermautstrecken
Neben den oben angeführten vignettenpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen gibt es weiterhin sogenannte Sondermautstrecken, an denen eine fahrleistungsbezogene Maut zu entrichten ist.
Dies trifft beispielsweise auf die A 13 Brenner-Autobahn, auf die A 10 Tauern-Autobahn zwischen Flachau und Rennweg und die S 16 Arlberg-Schnellstraße zwischen St. Anton und Langen zu.
Verkaufsstellen
Vignetten können bereits vor der Einreise nach Österreich bei Automobilklubs, Tankstellen und Tabaktrafiken im Grenzgebiet erworben werden.
LKW-Maut
Mit 1. Jänner 2004 trat in Österreich die fahrleistungsbezogene Maut ("Roadpricing") für alle Fahrzeuge über 3,5 t hzG in Kraft. Ein auf Mikrowellenbasis funktionierendes Mautsystem sorgt für die vollelektronische Erfassung aller Fahrzeuge bei automatischer Entrichtung des korrekten Tarifs. Die Abbuchung erfolgt durch eine an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs befestigte "GO-Box". Ein Verzeichnis aller in- und ausländischen GO-Vertriebsstellen finden Sie unten.
