Jagd- und Sportwaffen
Keine Bewilligung für die Einfuhr von Jagd und Sportwaffen benötigen
- Jäger:
für bis zu drei Schusswaffen - ausgenommen Faustfeuerwaffen - und dafür bestimmte Munition, und - Sportschützen:
für bis zu drei Schusswaffen und dafür bestimmte Munition,
sofern diese Schusswaffen in einem von deren Wohnsitzstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind und der Betroffene als Anlass seiner Reise je nachdem eine bestimmte Jagd- oder Sportausübung nachweist.
Während der Reise darf das Gewehr/die Gewehre nicht geladen sein!
