Einreisebestimmungen
Da Österreich Mitglied der Europäischen Union und des Schengen-Raums ist, ergeben sich folgende Einreisebestimmungen:
Belgische Staatsangehörige bzw. Staatsbürger anderer EU-Mitgliedsstaaten benötigen für die Einreise nach Österreich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, der höchstens fünf Jahre abgelaufen sein darf und können sich dort drei Monate lang ohne weitere Formalitäten aufhalten.
Drittstaatsangehörige, die einen nachstehend aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel in Belgien haben, benötigen kein Visum für die Einreise nach Österreich:
- Personalausweis für Ausländer
- Bescheinigung der Eintragung im Ausländerregister
- Besondere Aufenthaltstitel, die vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten ausgestellt werden
- Von einer belgischen Gemeindeverwaltung einem Kind unter dem 12.Lebensjahr ausgestellter Personalausweis mit Lichtbild
- Liste der Reisenden für Schülerreisen innerhalb der Europäischen Union
W I C H T I G :
In Österreich besteht Meldepflicht. Soferne Sie nicht in einem Beherbungsbetrieb, z.B. einem Hotel, untergebracht sind, müssen Sie sich bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Tagen beim zuständigen Gemeindeamt oder Magistrat melden.
