Aufenthalt in Österreich
Als EU-BürgerInnen können Sie sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass, der höchstens fünf Jahre abgelaufen sein darf, in Österreich ohne Formalitäten drei Monate lang aufhalten.
Für längere Aufenthalte konsultieren Sie bitte Europa für Sie
Wenn Sie nicht EU- oder EWR- Bürger sind und einen gültigen Aufenthaltstitel für Belgien haben, benötigen Sie für einen touristischen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum.
Informationen zum Thema "Leben und Arbeiten in Österreich" finden Sie unter www.migration.gv.at
W I C H T I G!
In Österreich besteht Meldepflicht. Soferne Sie nicht in einem Beherbungsbetrieb, z.B. einem Hotel, untergebracht sind, müssen Sie sich bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Tagen beim zuständigen Gemeindeamt oder Magistrat melden.
Für individuelle Anfragen zu dem Thema wenden Sie sich bitte an die:
Österreichische Botschaft
Place du Champ de Mars 5/ Marsveldplein
B-1050 Bruxelles/ Brüssel/ Brussel
Tel.: +32 (0)2 289- 07- 00,
Fax:+ 32 (0)2 513- 66- 41
E-Mail : bruessel-ob(at)bmeia.gv.at

