Wehrpflicht
Wehrpflichtig sind alle österreichischen Staatsbürger männlichen Geschlechtes, die das 17. Lebensjahr vollendet und das 51. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Für Offiziere, Unteroffiziere und bestimmte Spezialkräfte endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden.
Gemäß § 11 Abs. 4 des Wehrgesetzes 2001 haben wehrpflichtige österreichische Staatsbürger, die sich länger als 6 Monate im Ausland aufhalten, ihren Auslandswohnsitz unverzüglich der zuständigen Österreichischen Vertretungsbehörde zu melden.
Ausgenommen von dieser Meldepflicht sind Wehrpflichtige, deren dauernde Untauglichkeit festgestellt worden ist oder die den Grundwehrdienst vollständig geleistet haben und dem Reservestand angehören.
Details zu Aufnahmebedingungen, Mehrfache Staatsangehörigkeit, Stellung, Meldepflichten, Studienaufenthalt in Österreich, Zustellung von militärbehördlichen Schriftstücken, Nichtbefolgung eines Einberufungsbefehles und Zuständigkeit der Militärkommanden finden Sie im Merkblatt für Wehrpflichtige im Ausland und im Meldeformular für Wehrpflichtige des BMLV.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Webseite des österreichischen Bundesheeres.

