Wahlrecht
Informationen für AuslandsösterreicherInnen zu Nationalrats- und Bundespräsidenten-wahlen, Volksabstimmungen sowie Wahlen zum Europäischen Parlament finden Sie unter
Teilnahme an den Gemeinderatswahlen in Belgien
Österreicher und alle anderen Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedsstaates sind in Belgien zu den Gemeinderatswahlen wahlberechtigt, wenn sie
- seit fünf Jahren ununterbrochen ihren Wohnsitz in Belgien haben,
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
- im Melderegister einer belgischen Gemeinde eingetragen sind,
- am Wahltag über ihre vollen zivilen und politischen Rechte verfügen und
- sich rechtzeitig in die Wählerevidenz zu den Gemeinderatswahlen eintragen lassen.
Formulare zur Eintragung in die Wählerevidenz sowie weitere Informationen erhalten Sie auf Ihrem Gemeindeamt.
