Antrag auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises
Der Staatsbürgerschaftsnachweis bestätigt den Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft.
Antrag auf Ausstellung
Folgende Dokumente sind gemeinsam mit einem leserlich ausgefüllten Antrag erforderlich:
- Geburtsurkunde
- Nachweis der Staatsbürgerschaft (z.B. Staatsbürgerschaftsnachweis des österreichischen Elternteiles, Bescheid, etc.)
- Geburtsurkunde des österreichischen Elternteiles
- bei ehelichen Kindern die Heiratsurkunde der Eltern
- gültiger Meldenachweis der Wohngemeinde in Belgien.
- € 48,- Konsulargebühr gemäss TP 5 (1) Konsulargebührengesetz (KGG); bei Vorsprache in bar. Es besteht nach vorheriger Vereinbarung die Möglichkeit der Überweisung auf das Konto der Botschaft, Konto Nr. 310-0185333-52, unter Angabe des Namens und des Zahlungsgrundes. Die Bearbeitung des Antrages kann erst nach Erhalt der Konsulargebühr erfolgen
- je nach persönlicher Situation können weitere Dokumente, wie z.B. Bescheid oder Bestätigung über die Führung des Familiennamens, Nachweis eines akademischen Grades, etc. erforderlich sein
Wichtig:
- Um Verzögerungen in der Bearbeitung Ihres Antrages zu vermeiden, werden Sie ersucht, das Antragsformular in allen Punkten sorgfältig und leserlich auszufüllen. Auch die Rubrik "Beizubringende Nachweise" muss ausgefüllt werden.
- Vergessen Sie bitte nicht, den Antrag unter Anführung des Datums rechts unten zu unterschreiben.
- Bitte geben Sie für allfällige Rückfragen auch die Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind, in der Spalte "Hauptwohnsitz" an.
