Änderung/Ergänzung von EU-Reisepässen
Nachträglich können in EU-Reisepässen die Eintragungen von Wohnortänderungen und von Akademischen Graden vorgenommen werden.
In den neuen Sicherheitsreisepässen können nachträglich die Eintragung von Akademischen Graden erfolgen.
Eine nachträgliche Änderung der Namen ist nicht möglich. Gegebenenfalls ist ein neuer Reisepass zu beantragen.
Für die Änderung oder Ergänzung der Angaben im Reisepass sind folgende Unterlagen erforderlich:
- der Reisepass, in welchem die Eintragung erfolgen soll
- gültiger Meldenachweis (Wohngemeinde; für Mitarbeiter von Internationalen Organisationen: Wohnsitzbestätigung der Personalabteilung)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- € 29,- Konsulargebühr bei Vorsprache in bar.
Es besteht nach vorheriger Vereinbarung die Möglichkeit der Überweisung auf das Konto der Botschaft, Konto Nr. 310-0185333-52 unter Angabe des Namens und des Zahlungsgrundes. Die Bearbeitung des Antrages kann erst nach Erhalt der Konsulargebühr erfolgen - je nach persönlicher Situation können weitere Dokumente, wie z.B. Nachweis über Abmeldung in Österreich erforderlich sein
Bitte geben Sie für allfällige Rückfragen die Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind, an.
Eintragung akademischer Grade
Gemäss § 88 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, haben Personen, denen von einer anerkannten inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder einer anerkannten postsekundären Einrichtung einer anderen Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages oder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein akademischer Grad verliehen wurde, das Recht auf Eintragung des akademischen Grades in abgekürzter Form in öffentlichen Urkunden.
Folgende Dokumente sind erforderlich:
- der Reisepass, in welchem die Eintragung erfolgen soll
- gültiger Meldenachweis (Wohngemeinde; für Mitarbeiter von Internationalen Organisationen: Wohnsitzbestätigung der Personalabteilung)
- Nachweis des akademischen Grades
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- € 29,- Konsulargebühr bei Vorsprache in bar.
Es besteht nach vorheriger Vereinbarung die Möglichkeit der Überweisung auf das Konto der Botschaft, Konto Nr. 310-0185333-52 unter Angabe des Namens und des Zahlungsgrundes. Die Bearbeitung des Antrages kann erst nach Erhalt der Konsulargebühr erfolgen - je nach persönlicher Situation können weitere Dokumente erforderlich sein
Bitte geben Sie für allfällige Rückfragen die Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind, an.
