Ausstellung von Reisepässen
Allgemeines
Anträge auf einen Reisepass oder einen Personalausweis können an der Botschaft eingebracht werden, wenn Sie
- Ihren ordentlichen Wohnsitz in Belgien haben oder
- Ihren Hauptwohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union haben und sich in Belgien aufhalten.
Reisepässe und Persnalausweise werden in der Regel für die Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt.
Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gelten folgende Bestimmungen:
- bis zum vollendeten 2. Lebensjahr: 2-jährige Gültigkeit
- ab dem 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr: 5-jährige Gültigkeit
ACHTUNG: Die Gültigkeit der Miteintragung eines oder mehrerer Kinder im Reisepass eines Elternteils erlischt mit 15. Juni 2012!
Ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind für den Grenzübertritt einen eigenen Reisepass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis.
Ein Reisepass, in dem sich eine Kindermiteintragung befindet, behält bis zu dessen Ablaufdatum weiterhin seine Gültigkeit - allerdings nur mehr für die Person, für die das Dokument ausgestellt ist, und nicht mehr für die eingetragenen Kinder.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen oder Personalausweisen ist nicht möglich.
In besonders dringenden Fällen ist die Ausstellung eines Notreisepasses mit beschränkter Gültigkeit (in der Regel einige Wochen) direkt an der Botschaft möglich. Notpässe können auch für Personen, die nicht ihren ordentlichen Wohnsitz in Belgien haben, ausgestellt werden.
Das persönliche Erscheinen bei Beantragung (gilt auch für Kinder) ist erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass EU-Reisepässe in Wien gedruckt werden und die Bearbeitungszeit daher ca. 3 Wochen in Anspruch nimmt.
Antrag auf Ausstellung
Folgende Dokumente sind erforderlich:
- alter Reisepass
- bei Kindern, die über keinen Lichtbildausweis verfügen, muss ein Identitätszeuge angegeben oder kann vom Erziehungsberechtigten eine Erklärung unterschrieben werden, dass das vorgelegte Foto das Kind darstellt (siehe Beilage "Erklärung des Erziehungsberechtigten")
- GeburtsurkundeStaatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde
- Gültiger Meldenachweis (Wohngemeinde; für Mitarbeiter von Internationalen
Organisationen: Wohnsitzbestätigung der Personalabteilung) - Passfoto; bitte beachten Sie auch die geltenden Passbildkriterien!
- Nachweis des akademischen Grades - falls zutreffend
- Konsulargebühr:
- Reisepass (für alle Personen ab 12 Jahren): € 70,00
- Kinderpass (für Kinder unter 12 Jahren): € 30,00
- Personalausweis (für alle Personen ab 12 Jahren): € 57,00
- Personalausweis (für Kinder unter 12 Jahren): € 27,00
Die Konsulargebühr ist bei Vorsprache in bar zu bezahlen.
Je nach persönlicher Situation können weitere Dokumente, wie z.B. allfällige Dokumente zur Namensführung, Scheidungsurteil, Nachweis der gesetzlichen Vertretung bei Kindern etc. erforderlich sein.
Bitte geben Sie für allfällige Rückfragen die Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind, an.
Notpässe:
Für bestimmte Anlassfälle können gewöhnliche Reisepässe gem. §4a Passgesetz 1992 mit einer stark begrenzten Gültigkeitsdauer ausgestellt werden, wenn der
Reisepass abhanden gekommen ist oder der Passwerber keinen gültigen Reisepass besitzt und
der Zeitraum, innerhalb dessen der Passwerber den Reisepass benötigt, zur Ausstellung eines maschinlesbaren Reisepasses nicht ausreicht oder
der Passwerber eine wichtige und unaufschiebbare Reise antreten muss.
Achtung: Mit einem Notpass benötigen Sie für die Einreise in die USA zusätzlich ein Visum. Bei der Einreise in die Türkei erhalten Sie mit einem Notreisepass kein Visum an der Grenze, sondern müssen dieses schon im Vorhinein in den Pass eintragen lassen.
Reisen in die USA:
Im Rahmen des Visa Waiver Program können Sie zu touristischen oder geschäftlichen Reisen mit einem gültigen Sicherheitspass problemlos in die USA reisen. Auch mit einem gültigen maschinenlesbaren EU-Reisepass (rot), der vor dem 26.10.2005 ausgestellt wurde, können Sie im Rahmen des Visa Waiver Programs visafrei in die USA einreisen.
Für jene EU-Reisepässe (rot), die ab dem 26.10.2005 und vor der Einführung der Sicherheitsreisepässe ausgestellt wurden, galt folgende Regelung:
Bis zum 26.10.2006 war die visafreie Einreise im Rahmen des Visa Waiver Program mit einer im Reisepass angebrachten Vignette mit eingescanntem Foto möglich. Seit 26.10.2006 benötigen Inhaber dieser Reisepässe ein Visum zur Einreise in die USA
Die Verlängerung eines alten EU-Reisepasses mit Vignette mit eingescanntem Foto war nur bis 26.10.2006 gültig ist. Danach ist mit diesem Reisepass keine Einreise in die USA möglich.

