Führerschein

- Foto: FührerscheinFoto: ÖAMTC
Bis zum 1.Juli 1996 waren Österreicher (EU-Bürger) bei einem ordentlichen Wohnsitzwechsel verpflichtet, ihren Führerschein bei den zuständigen Behörden des Gastlandes gegen einen gleichwertigen Führerschein umzutauschen. Inzwischen wurde dieses Verfahren abgeschafft. Sie sind nun nicht mehr zum Umtausch Ihres ursprünglichen Führerscheins verpflichtet, können diesen Umtausch jedoch von sich aus beantragen, wenn Sie dies wünschen.
Jeder von Österreich ausgestellte gültige Führerschein muss von Belgien anerkannt werden, auch wenn der Führerschein alt ist und nicht dem Gemeinschaftsmodell entspricht.
Es wird Ihnen jedoch empfohlen, Ihren Führerschein bei der für Sie zuständigen belgischen Gemeinde registrieren zu lassen, was sich bei Verlust des Führerscheins als vorteilhaft erweist.
Ausführliche Informationen zum Thema Führerschein finden Sie unter
Verlust oder Diebstahl eines von einem EU-Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins
In diesem Fall müssen Sie bei den zuständigen Behörden des Staates, in dem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einen neuen Führerschein beantragen. Als Beweis benötigen Sie eine Bestätigung von der Stelle, die Ihnen Ihren österreichischen Führerschein ausgestellt hat, außer Sie haben Ihren Führerschein bereits bei der für Sie zuständigen belgischen Gemeinde registrieren lassen.
Wissenswertes über die Regelung in Österreich
- In Österreich sind für alle Führerscheinangelegenheiten die Führerscheinbehörden in den Bezirkshauptmannschaften oder den Bundespolizeidirektionen zuständig.
- Besitzer von Führerscheinen der Klassen C und D müssen alle 5 Jahre zu einer ärztlichen Kontrolluntersuchung; die Gültigkeit derartiger Lenkberechtigungen endet somit spätestens 5 Jahre nach Begründung des Hauptwohnsitzes in Österreich.
- Die Führerscheine der Klassen C1 müssen nach 10 Jahren nach einer ärztlichen Kontrolluntersuchung verlängert werden.
