Einreisebestimmungen
Österreich ist Mitglied der Europäischen Union und des Schengen-Raums. Die Einreisevoraussetzungen werden bei der Einreise durch die österreichischen Grenzkontrollbehörden überprüft.
Einreisebestimmungen für brasilianische Staatsbürger
Brasilianische Staatsbürger brauchen kein Visum für eine touristische Reise nach Österreich. Der Aufenthalt darf 90 Tage pro Halbjahr nicht übersteigen.
Folgende Voraussetzungen sind zu beachten und können durch die Grenzkontrollbehörden überprüft werden:
- Reisepass muss bei der Einreise mehr als 6 Monate gültig sein
- Flugticket mit einer max. Reisedauer von 90 Tagen
- Unterkunftsnachweis
- Nachweis finanzieller Mittel zur Bestreitung des Unterhaltes währenden des Aufenthaltes in Österreich.
Generell wird empfohlen, für Reisen nach Österreich eine Reise,- Kranken,- und Unfallversicherung abzuschließen.
Einreisebestimmungen für ausländische Staatsangehörige mit ständigem Aufenthalt in Brasilien
Welche ausländischen Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz in Brasilien ein Visum für eine touristische Reise nach Österreich brauchen, können Sie unter folgendem Link unter Punkt "Einreisevoraussetzungen für ausländische Staatsangehörige" aus folgender Übersicht ersehen:
Informationen und Voraussetzung für die Erteilung eines Schengen-Visums-C für eine Besuchsreise nach Österreich entnehmen Sie dem nachstehenden Merkblatt:
Einreisebestimmungen für surinamesische Staatsbürger
Surinamesische Staatsbürger benötigen für eine touristische Reise nach Österreich ein Visa. Da Österreich über keine Berufsvertretungsbehörde in Suriname verfügt, übernimmt die Ausstellung des hierfür notwendigen Schengen-Visums-C die königlich niederländische Botschaft in Paramaribo. Nähere Informationen können unter folgendem Link eingeholt werden:
Aufenthalt und Niederlassung in Österreich
Nachstehende Informationen richten sich an alle Drittstaatsangehörige mit Ausnahme von EWR-Bürgern, die einen längeren Aufenthalt in Österreich beabsichtigen. Verbindliche Auskünfte können an den zuständigen Bewilligungsbehörden in Österreich eingeholt werden. Diese richten sich nach dem jeweils beabsichtigten Wohnsitz in Österreich.
