Allgemeines zum Wehrdienst
Für männliche österreichische Staatsbürger besteht die Wehrpflicht. Die Wehrpflicht beginnt mit der Vollendung des 17. Lebensjahres und dauert grundsätzlich bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Zur Ableistung des Grundwehrdienstes können Sie bis zu Ihrem 35. Lebensjahr einberufen werden (Wehrpflichtige die Kaderübungspflichtig sind und einen Dienstgrad als Charge erreicht haben bis zum 50. Lebensjahr. Für Offiziere, Unteroffiziere oder Spezialkräfte auf den Gebieten der Technik, des Sanitätswesens, des Seelsorgedienstes und der Fremdsprachen endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird).
Präsenzdienst in Österreich
Jeder Wehrpflichtige hat einen Präsenzdienst (Grundwehrdienst) in der Dauer von 6 Monaten abzuleisten.
Darüber hinaus können Sie sich freiwillig zu Kaderübungen melden. Diese dienen der Heranbildung für Kaderfunktionen sowie der Erhaltung und Vertiefung der erworbenen Befähigungen. Derartige Kaderfunktionen sind Kommandanten- und Fachfunktionen. Sollten sich nicht genügend Freiwillige für derartige Kaderfunktionen gemeldet haben, besteht die Möglichkeit, Sie zur Leistung von Kaderübungen zu verpflichten.
Zivildienst in Österreich
Seit 1975 können in Österreich männliche Staatsbürger statt des Wehrdienstes Zivildienst leisten. Grundlage dafür ist das Zivildienstgesetz 1974 bzw. nach Wiederverlautbarung das ZDG 1986, das zuletzt 2005 novelliert wurde.
Mit der Einführung des Zivildienstes schuf Österreich eine Einrichtung, die in vergleichbarer Form bereits in einer Reihe von anderen europäischen Staaten existierte.
Der Zivildienst ist nicht als Alternative zum Wehrdienst gedacht, sondern als Ersatzdienst in Ausnahmefällen. Das Recht, statt des Wehrdienstes Zivildienst zu leisten, hat, wer es aus Gewissensgründen ablehnt, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden und daher bei Leistung des Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würde.
Die Glaubhaftigkeit solcher Gewissensgründe wurde bis zur ZDG-Novelle 1991 von einer Kommission geprüft. Seither genügt eine bloße Erklärung die nur bestimmten formellen Anforderungen entsprechen muss.
Der Zivildienst soll hinsichtlich seiner Bedeutung für die Republik Österreich, seiner Dauer sowie der Belastung und Besoldung der Zivildienstpflichtigen dem Wehrdienst so weit wie möglich entsprechen.
Im Rahmen des Zivildienstes sollen Leistungen erbracht werden, die für die Gemeinschaft in gleicher Weise notwendig und nützlich sind wie jene des Bundesheeres, auch wenn die Einsätze zumeist auf anderen Gebieten liegen. Die Schwerpunkte der Arbeiten liegen im Rettungswesen, der Sozialhilfe, der Behindertenbetreuung und im Katastrophenschutz.
Der Zivildienst ist außerhalb des Bundesheeres zu leisten. Die Zivildienstleistenden werden nicht in eigenen institutionalisierten geschlossenen Formationen zusammengezogen; vielmehr wird der Zivildienst bei bestehenden privaten oder öffentlich-rechtlichen Institutionen geleistet, etwa dem "Österreichischen Roten Kreuz", dem "Arbeiter-Samariter-Bund", in Landeswarnzentralen oder in Heimen für behinderte Menschen; die Einsatzorte verteilen sich über ganz Österreich.
Durch die Zivildienstnovelle 2005 wurde die Dauer des ordentlichen Zivildienstes mit Jänner 2006 von 12 auf 9 Monate verkürzt.
