Reisepass und Personalausweis
Mit der neuen Generation der Pässe europäischer Staaten wird die Sicherheit der Reisedokumente auf ein völlig neues Niveau gehoben. Österreich befindet sich unter den Ländern, die bereits die neuen biometrischen Reisepässe mit Chip eingeführt haben.
Die Aufnahme von Passdaten in einem Chip im neuen Sicherheitspass hat das Ziel, die Fälschung und die missbräuchliche Verwendung von Reisedokumenten zu verhindern und damit einen Beitrag im Kampf gegen internationalen Terrorismus, organisierte Kriminalität und Menschenhandel zu leisten.
Diese Pässe erfüllen alle internationalen Sicherheitsstandards und können in Zukunft auch weiterhin für weltweite Reisen genutzt werden. Hohe Qualität benötigt jedoch auch einen höheren technischen Aufwand und in Folge bedauerlicherweise auch mehr Zeit.
Um der geforderten Qualität Rechnung zu tragen werden die Dokumente zentral in Österreich hergestellt, von wo sie im Wege des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten an die jeweils zuständige Vertretungsbehörde im Ausland einzeln zur Ausfolgung an die PassantragstellerInnen weitergeleitet werden. Dieser mehrphasige Arbeitsablauf und die damit verbundenen Postwege bedingen längere Wartezeiten, für die Sie bereits im voraus um Verständnis ersucht werden.
Seit 20. März 2009 werden aufgrund der Novellierung des Passgesetzes nunmehr auch die Fingerabdrücke auf dem Chip des Reisepasses gespeichert. Nachstehend die wichtigsten Informationen:
1) Die für die Speicherung der Fingerabdrücke dafür notwendigen technischen Einrichtungen befindeen sich in der Botschaft brasilia, dem Generalkonsulat in Sao Paulo, sowie den Honorarkonsulaten Rio de Janeiro, Curitiba und Dreizehnlinden (Treze Tílias).
2) Besitzen Sie bereits einen noch gültigen Reisepass behält dieser seine Gültigkeit bis zum entsprechenden "Ablaufdatum"
3) Die Gebühren bleiben. (70 €)
weitere Informationen stehen außerdem unter der Website des BMI zur Verfügung.
Reisepass – Miteintragung von Kindern
Seit dem 15.Juni 2009 sind keine neuen Kindermiteintragungen mehr möglich, daher muss für jedes Kind ein eigener Reisepass beantragt werden.
Bestehende Kindermiteintragungen bleiben grundsätzlich derzeit noch bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Reisepasses des Elternteils gültig. Sie werden jedoch entweder mit dem 18. Geburtstag des Kindes, oder in jedem Fall ab dem 15.Juni 2012 ungültig, auch wenn der Reisepass ein späteres Ablaufdatum aufweist. Die Gültigkeit des Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt davon jedoch unberührt.
Personalausweis
Personalausweise können an der Konsularabteilung der österreichischen Botschaft Brasilia beantragt werden.
Auch eine Beantragung in Österreich ist möglich. Ein Wohnsitz in Österreich ist nicht erforderlich.
Verlust des österreichischen Reisepasses
Im Falle eines Passverlustes im Ausland ist mit der Botschaft bzw. mit dem zuständigen Konsulat umgehend Kontakt aufzunehmen. Sollte der Hauptwohnsitz nicht im Amtsbereich der österreichischen Vertretungsbehörde liegen sowie bei nur vorübergehenden Auslandsaufenthalt kann von der Botschaft nur ein kurzfristiger Notreisepass zur Heimreise ausgestellt werden. Nach Rückkehr kann ein neuer gewöhnlicher EU-Reisepass bei der zuständigen Passbehörde des Hauptwohnsitzes beantragt werden.
Für die Ausstellung/Änderung/Ergänzung eines neuen österreichischen Reisepasses für Österreicher mit ständigen Wohnsitz in Brasilien oder Surinam sind folgende Nachweise im Original oder als beglaubigte Abschrift vorzulegen:
- Geburtsurkunde
- Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsnachweis)
- Identitätsnachweis (z.B. amtlicher Lichtbildausweis)
- Heiratsurkunde - falls zutreffend
- Nachweis des akademischen Grades und/oder der Standesbezeichung Ingenieur -
falls zutreffend - alter Reisepass - falls vorhanden
- örtsüblicher Meldenachweis (z.B. ID-RNE)
- 2 EU-Passfotos (35 x 45 mm)
- Zusatzinformation: Das Passfoto muss den Passbildkriterien entsprechen, die unter
folgendem Quicklink abrufbar sind. - Erklärung - siehe download
- Antragsformular vollständig ausgefüllt
Zusatzinformation
Sämtliche fremdsprachige Dokumente (Ausweise bzw. Identitätskarten nicht!) sind übersetzt in deutscher Sprache vorzulegen. Die Übersetzung muss von einem amtlich anerkannten Übersetzer vorgenommen werden.
Fotografen:
Sao Paulo, Rua Clodomiro Amazonas 1200, Itaim bibi, 04537-002 Sao Paulo,
Tel.:(11) 38929771
Rio de Janeiro, Foto Gávea, Rua Arthur Araripe 110 Lj A
Tel.: (21) 2259-9149 / 2511-0781
Brasília, Retrattus, Centro Comercial Gilberto Salomao SHIS QI 05 Bloco I Lojas 01/02,
Tel.:(61) 33642245
Zu entrichtende Konsulargebühren:
gewöhnlicher Reisepass: € 70,00
gewöhnlicher Reisepass für Minderjährige bis 12 Jahren mit Chip: € 30,00
gewöhnlicher Reisepass für Minderjährige ab 12 Jahren: € 70,00
Die Konsulargebühren sind zum jeweiligen Kassenwert in Landeswährung zu entrichten
