Geburt
Sollten Sie als österreichische(r) Staatsbürger(in) Vater bzw. Mutter eines Kindes werden, das in Brasilien bzw. in Suriname geboren wird, so sind die brasilianischen bzw. surinamesischen Behörden für die Geburtseintragung zuständig. Brasilianische bzw. surinamesische Geburtsurkunden benötigen für ihre Gültigkeit in Österreich eine Überbeglaubigung (siehe Kapitel Beglaubigung) und eine deutschsprachige Abschrift.
Sie können für Ihr Kind einen österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweis beantragen. Nähere Informationen finden Sie unter dem Kapitel "Staatsbürgerschaft".
Informationen über die Beantragung eines österreichischen Reisepasses erhalten sie unter dem Kapitel "Reisepass und Personalausweis"
