Einreise und Aufenthalt
Gemäß dem zwischen Österreich und Brasilien in Geltung stehenden Sichtvermerksabkommen können sich österreichische Touristen, die im Besitz eines gültigen österreichischen Reisepasses sind, bis zu einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen ohne Visum in Brasilien aufhalten. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mind. 6 Monate gültig sein.
Derzeit wird von Reisenden, die aus Peru, Venezuela, Kolumbien und Bolivien einreisen, eine gültige Gelbfieberimpfung verlangt.
Die Einreisevoraussetzungen (wie z.B. mind. 6 Monate gültiger Reisepass, Nachweis einer Unterkunft eventuell durch Hotelbuchungen oder Bestätigung des Einladers, Nachweis von finanziellen Mitteln für den beasichtigten touristischen Aufenthalt in Brasilien, Retourticket, etc.) können von den brasilianischen Grenzkontrollbehörden geprüft werden. Hierbei kann es passieren, dass das brasilianische Grenzkontrollorgan den Begriff "touristischer Aufenthalt/Einreise" äußerst genau interpretiert und schon beim geringsten Verdacht auf einen geschäftlichen Aufenthalt und Fehlen eines entsprechenden Visums die Einreise verweigert.
Eine Berechtigung zu einem über 90 Tage hinausgehenden touristischen Aufenthalt gibt es nicht. Die Gewährung von zusätzlichem Aufenthalt nach Ablauf der ersten 90 Tage liegt im Ermessen der brasilianischen Immigrationsbehörden (Policia Federal).
Zwecks einer verbindlichen Auskunft darf auf die zuständige brasilianische Botschaft in Wien verwiesen werden.
