Eheschliessung
Eheschliessung in Brasilien und Suriname:
Eine von einem österreichischen Staatsbürger im Ausland geschlossene Ehe ist in Österreich dann gültig, wenn die für die Eheschließung vorgesehenen Formvorschriften jenes Staates eingehalten werden, in welchem die Ehe geschlossen wird. ÖsterreicherInnen wird daher empfohlen, vor der Ehe mit dem zuständigen Standesamt in Brasilien oder Suriname in Verbindung zu treten.
Im Hinblick auf die österreichische Rechtsordnung wird die Ausstellung eines österreichischen Ehefähigkeitszeugnisses empfohlen. Zuständig sind jene österreichischen Personenstandsbehörden (Standesämter), in denen der Verlobte/die Verlobte seinen/ihren Wohnsitz oder Aufenthalt hat.
Eine Registrierung der in Brasilien oder Suriname geschlossenen Ehen durch die Botschaft oder durch das Konsulat ist nicht vorgesehen.
Zweckmäßig ist es, die brasilianische oder surinamesische Heiratsurkunde vor Vorlage bei österreichischen Behörden beglaubigen (siehe Kapitel Beglaubigung) und dann in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen (beeideter Gerichtsdolmetsch).
Eheschliessung in Österreich:
Verbindliche Informationen zu Eheschliessungen in Österreich erteilt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt in Österreich. Brasilianische und surinamesische Dokumente, die für die Eheschliessung in Österreich benötigt werden, müssen an den Standesämtern in beglaubigter Form (siehe Punkt Beglaubigung) und übersetzt in deutscher Sprache vorgelegt werden.
