Dokumentenbeschaffung
Dokumente, insbesondere Personenstandsdokumente (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde....), können von den Interessenten direkt sowohl bei den zuständigen österreichischen als auch bei den zuständigen brasilianischen Stellen beantragt werden. Sofern von der Inlandsbehörde Gebühren vorgeschrieben werden, erfolgt die Ausfolgung des beantragten Dokumentes meist über die für den Wohnsitz des Antragstellers zuständige Vertretungsbehörde. Vorzulegen sind üblicherweise ein Identitätsnachweis des Antragstellers bzw. der Person, auf die sich das beantragte Dokument bezieht.
Eine Dokumentenbeschaffung in Österreich über die österreichischen Vertretungsbehörden in Brasilien ist möglich, es werden hiefür aber Konsulargebühren gem. TP 1(1) KGG 1992 von 24€, die in Landeswährung zu entrichten sind, fällig (zusätzlich zu allfälligen von der Inlandsbehörde vorgeschriebenen Gebühren) und es muss üblicherweise mit einem größeren Zeitaufwand gerechnet werden.
Ebenso werden Anträge von österreichischen Staatsbürgern (mit Wohnsitz in Österreich) auf Dokumentenbeschaffung in Brasilien unter den genannten Bedingungen über die Botschaft in Brasilia abgewickelt.
Dokumentenbeschaffung in Brasilien bei Antragstellung von brasilianischen Staatsangehörigen in Österreich wären über die Brasilianische Botschaft in Wien abzuwickeln.
