Beglaubigungen Rechtsgrundlage
Ausländische Dokumente aus Staaten, die nicht Mitglieder des Haager Beglaubigungsübereinkommens sind bzw. keine bilaterale Verträge mit Österreich bestehen, müssen nach Abschluss des innerstaatlichen Beglaubigungsweges im Herkunftsstaat zwingend vom dortigen Außenministerium letztbeglaubigt, sodann grundsätzlich von der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Herkunftsstaat der Urkunde überbeglaubigt sein, um in Österreich Rechtsgültigkeit zu erlangen.
Vorgangsweise bei Beglaubigungen behördlicher Unterschriften
Die der Botschaft zur Beglaubigung vorgelegten Dokumente müssen zuerst vom brasilianischen Außenministerium in Brasília (Ministério das Relações Exteriores, Divisão Assistência Consular, Esplanada dos Ministérios, Palácio Itamaraty, Térreo, 70170-900 Brasília DF, Tel. (61) 411-6999, Klappe 4) beglaubigt werden. Bei der Botschaft ist eine Konsulargebühr von EURO 40,-- (gem. TP 4(1) KGG 92) pro Dokument, zahlbar in Landeswährung (Änderung jeden Monatsersten), zu entrichten.
Vertretung des bras. Außenministeriums in...
Minas Gerais
Tel: (031) 32133008
Paraná
Tel: (041) 3219184
Santa Catarina
Tel: (048) 32247808
Regiao Norte
Tel: (092) 33217089
Rio Grande do Sul
Tel: (051) 32286326
Nordeste
Tel: (081) 33269978
Rio de Janeiro
Tel: (021) 22639520
Sao Paulo
Tel: (011) 51022526
Vorgangsweise bei Beglaubigungen privater Unterschriften
Unterschriften von Privatpersonen werden nur beglaubigt, wenn es sich um österreichische Staatsbürger handelt oder wenn die Urkunde bzw. das Schriftstück zur Vorlage vor österreichischen Behörden verwendet werden soll. Die Unterschrift muss vor dem Beglaubigungsbeamten eigenhändig getätigt werden. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache notwendig. Ein gültiges Ausweisdokument ist mitzuführen.
Die Konsulargebühr beträgt Euro 40,-- und ist in Landeswährung bar zu entrichten.
Beglaubigung der Richtigkeit einer Abschrift oder Vervielfältigung
Hierbei wird die volle Übereinstimmung einer Abschrift oder sonstigen Kopie mit dem vorgelegten Original eines Schriftstückes beglaubigt.
Pro Bogen ist eine Konsulargebühr von Euro 40,-- in Landeswährung bar zu entrichten.
Wichtige Information
Im internationalen Beglaubigungsverkehr werden immer nur die Unterschrift und das Amtssiegel der Behörde beglaubigt, jedoch nicht die inhaltliche Richtigkeit und die Echtheit des Dokumentes.
Die konsularischen Vertretungen Österreichs sind nicht befugt, Übersetzungen anzufertigen oder deren Richtigkeit zu beglaubigen.
