Todesfall
Bei schwerer Erkrankung oder Ableben eines österreichischen Staatsbürgers im Ausland hilft die Vertretungsbehörde bei den Veranlassungen für den Krankentransport bzw. die Überführung des Leichnams nach Österreich, einer Kremierung oder einer lokalen Beerdigung. Mehr Information finden Sie auf der zentralen Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.
