Reisepass, Personalausweis
Wichtige Änderungen für die Passausstellung
Auf Grund neuer gesetzlicher Regelungen werden auch die Fingerabdrücke auf dem Chip jedes neuen Reisepasses gespeichert. Dies bedeutet, dass alle Anträge auf Ausstellung eines neuen Reisepasses bei der Österreichischen Botschaft in Bogotá oder bei dem Österreichischen Honorargeneralkonsulat in Quito PERSÖNLICH zu stellen sind! Eine Einbringung im Wege anderer Konsulate als Quito oder postalisch ist ab dann nicht mehr möglich. Bei Minderjährigen werden die Fingerabdrücke erst ab dem vollendeten 12. Lebensjahr erfasst.
Ein Umtausch der alten Reisepässe ist nicht erforderlich - die alten Reisepässe behalten weiterhin ihre volle Gültigkeit. Die Konsulargebühren für die Ausstellung eines neuen Reisepasses mit inkludierten Fingerabdrücken bleiben gleich wie bisher und werden unter Tarifpost 6 (1) mit EUR 70,- oder für unter zwölfjährige unter Tarifpost 6 (2) mit EUR 30,- vergebührt. Kinder unter zwei Jahren sind gem. § 35 Abs. 6 Gebührengesetz bei einem Erstantrag von dieser Gebühr befreit. Die Konsulargebühr ist bei Antragsstellung in der jeweiligen lokalen Währung bar zu entrichten.
Weitere Informationen über den österreichischen Reisepass bietet die Hompage des Bundesministeriums für Inneres.
Weiters sind keine neuen Kindermiteintragungen mehr möglich. Es besteht der Grundsatz: Eine Person - Ein Pass. Bestehende Kindermiteintragungen sind noch bis einschließlich 14. Juni 2012 gültig. Der Pass, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, behält jedoch die bis zum Ablaufdatum vorgesehene Gültigkeit. Überdies werden auch neu ausgestellte Kinderpässe mit einem Chip versehen. Das heißt ab sofort können Sie für Ihr Kind ausschließlich einen Reisepass (mit Chip) beantragen.
Ausstellung eines Reisepasses
Genaue Informationen bezüglich der Voraussetzungen für die Ausstellung eines neuen österreichischen EU-Reisepasses an der Österreichsichen Botschaft Bogotá (Verlängerung eines Passes ist nicht möglich!) finden Sie auf folgenden Informationsblatt.
Informationsblatt zur Neuausstellung eines EU-Reisepasses
Die Bearbeitungsdauer bei der Österreichischen Botschaft Bogotá beträgt ca. 8 Wochen ab Einlangen der vollständigen Unterlagen und Anträge.
Antragsformulare
Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses
Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses für Minderjährige
Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Personalausweises
Wichtiger Hinweis: Expresspässe können bei der Botschaft nicht beantragt werden.
Ersatz - Reisepass (Notpass)
Für die Heimreise, sofern erforderlich, kann Ihnen die Botschaft einen zeitlich befristeten Notpass ausstellen. Mit einer Bearbeitungszeit von zumindest 24 Stunden sollte gerechnet werden. Es wird angeregt, vor Abreise Kopien Ihres österreichischen Reisepasses anzufertigen, sodass diese gegebenenfalls bei der Botschaft vorgelegt werden können. Weiters ist bei Passverlust oder -diebstahl die polizeiliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige beizubringen sowie die eigene Identität (z.B. mittels Führerschein) und die österreichische Staatsbürgerschaft glaubhaft nachzuweisen (z.B. durch einen österreichischen Zeugen). Weiters werden drei Passfotos, Staatsbürgerschaftsnachweis und der ausgefüllte Reisepassantrag benötigt.
Reisen in die USA
Reisepässe, die zwischen dem 26. Oktober 2005 und 15. Juni 2006 ausgestellt worden sind, bedürfen für Reisen in die USA eines Visums! Weiters wird vorraussichtlich ab 1. Juli 2009 eine visafreie Einreise in die USA mit dem creme-farbenen Österreichischen Notpass NICHT mehr möglich sein. Bitte kontaktieren Sie in diesen Fällen die Botschaft der Vereinigten Staaten Amerikas in Bogotá.
Achtung: Seit 12. Jänner 2009 ist die elektronische Anmeldung über elektronische Reisedatenerfassungssystem der US-Regierung ESTA mindesten 72 Stunden vor Abflug in die USA verpflichtend!
Änderung der örtlichen Zuständigkeit für Reisepassantrag und -ausstellung
Um die Erreichbarkeit der Österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland zu optimieren ist mit 5. Mai 2009 eine neue Verordnung in Kraft getreten. Wie bisher ist es möglich eine Ausstellung oder Änderung eines gewöhnlichen Reisepasses bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Botschaft zu beantragen. Jedoch ist mit diesem Datum auch die für Sie geografisch näher gelegenen Vertretungsbehörde zuständig und es können dort Passausstellung sowie -änderung beantragt werden. Das heißt, dass ein Passantrag auch bei der Österreichischen Botschaft in Lima gestellt werden kann, wenn der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in Guayaquil hat.
