Lebensbestätigung
Lebensbestätigungen dienen vorwiegend als Nachweis darüber, dass im Ausland lebende Bezieher von Pensionen, Renten, Erziehungsbeiträgen und sonstigen Leistungen am Leben und somit weiterhin bezugsberechtigt sind. Diese Lebensbestätigungen können - sofern sie von einer anerkannten Einrichtung beglaubigt sind - auch direkt an die ausländische Behörde übermittelt werden.
Sie können auch persönlich bei der nächsten konsularischen Vertretung (österreichische Botschaft oder Konsulat) vorsprechen und dort Ihre Identität nachweisen.
Lebensbestätigungen werden von der Pensionsversicherungsanstalt nur mehr 1-mal zu Jahresbeginn ausgesendet!
Lesen Sie das folgende Mitteilungsblatt in deutscher oder spanischer Sprache um nähere Informationen zu Lebensbestätigungen zu erhalten.
