Einreise und Aufenthalt
Kolumbien
Österreichische Reisende können für touristische Zwecke ohne Visum nach Kolumbien einreisen und sich je nach Festlegung durch die kolumbianischen Behörden bei der Einreise bis zu längstens 180 Tage (pro Kalenderjahr!) im Land aufhalten. Der Reisepass muss bei der Einreise noch sechs Monate gültig sein und noch über mindestens drei freie Seiten verfügen.
Bei der Einreise wird die Länge des Aufenthaltes von den kolumbianischen Behörden bestimmt und im Reisepass vermerkt. In vielen Fällen entspricht die genehmigte Aufenthaltserlaubnis ("Permiso de ingreso", Rechtsgrundlage ist das "decreto 4000") aber nicht der gewünschten Aufenthaltsdauer gemäss Rückflugticket. In diesen Fällen muss bei der kolumbianischen Behörde ("DAS") die Aufenthaltsdauer verlängert werden. Dieser Antrag ist mit Zeitaufwand und Kosten je nach Aufenthaltsdauer verbunden. Zusätzlich werden Fingerabdrücke abgenommen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 60 Tagen muss bei Ausreise eine Ausreisesteuer entrichtet werden.
Wer die Aufenthaltsdauer ohne vorherige Genehmigung überschreitet, muss mit empfindlichen Geldstrafen der Behörden rechnen, in bestimmten Fällen kann auch eine Haftstrafe verhängt werden. Für Aufenthalte aus anderen als touristischen Gründen (z.B. für Dreharbeiten, Studium, NGO-Aktivitäten, Eheschließungen etc., aber auch für Dienst- und Diplomatenpassinhaber) ist im Regelfall vor Antritt der Reise die Einholung eines Visums bei der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Kolumbien in Wien erforderlich.
Ecuador
Reisende mit österreichischer Staatsbürgerschaft dürfen sich ohne Visum bis zu 3 Monate im Land aufhalten. Der Reisepass muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) nachweisen können.
Für Segelschiffe muss bei der Anreise auf die Galapagos Inseln bei einem Aufenthalt von mehr als 19 Tagen eine Genehmigung vom Verteidigungsministerium beantragt werden.
Bei einem Aufenthalt unter 19 Tagen kann das Schiff jedoch jeden Hafen in Galapagos anlaufen, und es ist lediglich eine Genehmigung der Hafenaufsicht notwendig.
Die Schiffsbesatzung darf aus maximal 9 Personen bestehen, und das Schiff muss alle internationalen Dokumente vorweisen können.
Kosten: USD 2,21 pro Tonne vom Bruttogewicht in Tonnen (TRB); USD 3,00 pro Tonne des TRB für Leuchttürme und Bojen; USD 0,14 pro TRB für die Genehmigung des Auslaufens.
Panamá
Reisende dürfen sich ohne Visum bis zu 30 Tagen, verlängerbar bis zu 60 Tagen im Land aufhalten. Der Reisepass muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein. Einreisegebühren sind nicht zu bezahlen. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel (1000 US$ bzw. US$ Reisechecks oder Kreditkarten) für den Aufenthalt nachweisen können. Von illegalem Geldwechsel wird jedenfalls abgeraten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Homepage des Außenministeriums.
Genauere Informationen und Formulare bezüglich Aufenthaltsgenehmigung, Ein- und Auswanderung nach Kolumbien, Ecuador und Panamá finden Sie auf der Website der jeweiligen Migrationsbehörden.
