Eheschließung in Kolumbien, Ecuador, Panama
Eine Eheschließung zwischen Ausländern anlässlich einer Urlaubsreise ist nicht möglich, da zumindest einer der Verlobten seinen Wohnsitz in Kolumbien, Ecuador oder Panamá haben muss.
Eine in Kolumbien, Ecuador oder Panamá geschlossene Ehe ist für Österreicher nur dann rechtswirksam, wenn sie nach gültigem Ortsrecht geschlossen wurde.
Vor der Eheschließung erkundigen Sie sich bitte auf jeden Fall beim jeweiligen Standesamt bzw. Diözese der geplanten Heirat über die benötigten Unterlagen. Die Anforderungen können je nach Stelle variieren.
Die standesamtliche Eheschließung in Kolumbien, Ecuador oder Panamá wird von einem Notariat vorgenommen.
In der Regel benötigt der österreichische Verlobte folgende Dokumente:
- Eventuell spezielles Einreisevisum
- Antrag auf Eheschließung (bei Notariat erhältlich)
- Pass plus Passkopien
- Geburtsurkunde (mit Apostille und offizieller Übersetzung)
- Ehefähigkeitszeugnis beider Verlobter (max. 3 Monate alt)
- Schriftliche Zustimmungserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters, falls einer der Heiratswilligen noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat
- Passfotos eines jeden der Heiratswilligen
- Bei Vorehe wird zusätzlich das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten benötigt
Nach Antragstellung wird das Aufgebot für fünf Tage ausgehängt, bevor die Eheschließung erfolgen kann.
Wichtiger Hinweis
Alle österreichischen Dokumente müssen für die Eheschließung in Kolumbien, Ecuador oder Panamá mit einer österreichischen Apostille und danach mit einer offiziellen Übersetzung ins Spanische versehen sein.
Unsere Liste der offiziellen Übersetzer finden Sie hier.
Betreffend Ehefähigkeitszeugnis aus Österreich wäre beim Wohnsitzstandesamt rückzufragen.
Rechtsgrundlagen für Eheschließungen von kolumbianischen mit ausländischen Staatsangehörigen sind die Dekrete-Nr. 2668/1988 und 1556/1989.
Für die Ausstellung von Visa für den ausländischen Ehepartner ist im Regelfall die gemeinsame Vorsprache beider Ehegatten unter Vorlage aller Dokumente an der Botschaft erforderlich. Siehe dazu unser Informationsblatt.
Für weitere anfällige Informationen stehen Ihnen die Botschaft in Bogotá, sowie die Honorarkonsulate zur Verfügung.
Die Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten enthält ebenfalls Informationen betreffend Eheschließung im Ausland.
