Beglaubigungen
Die Beglaubigung privater Unterschriften
Unterschriften von Privatpersonen werden nur beglaubigt, wenn Sie österreichischer Staatsbürger sind oder wenn die Urkunden vor österreichischen Behörden verwendet werden sollen. Die Unterschrift muss vor dem Beglaubigungsbeamten eigenhändig beigesetzt oder die bereits gesetzte Unterschrift als eigene anerkannt werden. Die Identität muss durch einen Lichtbildausweis oder durch zwei Zeugen nachgewiesen werden. Die Botschaft ist nicht für den Inhalt der Urkunden verantwortlich.
Vidimierung
Die Vidimierung ist die Beglaubigung der vollen Übereinstimmung einer Abschrift oder sonstigen Kopie mit einem vorgelegten Schriftstück.
Die Beglaubigung österreichischer bzw. ausländischer Dokumente
Für die Beglaubigung österreichischer bzw. kolumbianischer, ecuadorianischer oder panamaischer Dokumente (als Voraussetzung für deren Verwendung im jeweils anderen Rechtsbereich) ist die Anbringung der Apostille ausreichend. Apostillen für österreichische Dokumente werden von der jeweilig zuständigen Landesregierung ausgestellt. Die Botschaft kann Apostillen nicht ausstellen. Weitere Informationen über die Ausstellung einer Apostille erhalten die auf der Homepage des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.
Informationen über die Apostille für kolumbianische Dokumente erhalten Sie hier oder im kolumbianischen Außenministerium unter folgender Adresse:
Ministerio der Relaciones Exteriores
Calle 10 No. 5-51
Bogotá
Tel.: 0057 (1) 3814000 oder
0057 (1) 3826999
Fax: 0057 (1) 3814747
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