Einreise und Aufenthaltsbestimmungen für Österreich
Staatsangehörige von Panama können sich grundsätzlich für touristische Aufenthalte max. 90 Tage visafrei in Österreich bzw. in allen Schengen-Vertragsstaaten aufhalten.
Kolumbianische und ecuadorianische Staatsangehörige müssen in jedem Fall (auch für kurze Aufenthalte, wie etwa Besuchsreisen, Kongressbesuche etc.) einen Antrag auf ein Visum stellen. Ecuadorianische Staatsbürger können Ihren Antrag auf ein Schengen-Visum für Österreich bei der Deutschen Botschaft in Quito einbringen.
Wichtig: Die Wartezeit auf einen Termin zur Antragstellung eines Einreisevisums beträgt in den Hauptreisezeiten ca. 4 Wochen. Nach Antragstellung folgt eine Bearbeitungszeit von ca. 3 Wochen. Melden Sie sich daher bitte rechtzeitig vor gewünschtem Reiseantritt telefonisch unter +57 1 3263680 zwecks Terminvergabe.
1) Informationsunterlagen für kurzfristigen Aufenthalt (bis zu 6 Monate)
Visainformation für Besuchsreisen
Visainformation für "begünstigte Angehörige"
Visainformation für Kongressbesucher
2) Verpflichtungserklärung
Ist der Grund für die Reise nach Österreich der Besuch von Familienangehörigen bzw. eine Schulung, so ist in vielen Fällen falls der Antragsteller nicht um ausreichende eigene Mittel verfügt die Abgabe einer elektronischen Verpflichtungserklärung (EVE) durch die einladende Person bzw. die Firma erforderlich. Zur elektronischen Verpflichtungserklärung erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer örtlich zuständigen fremdenpolizeilichen Behörde (Magistrat, Bezirkshauptmannschaft) oder besuchen Sie die Homepage des Bundesministeriums für Inneres.
3) Antragsformular für Visa
Das Antragsformular für Visa erhalten Sie gratis an der Österreichischen Botschaft in Bogotá, an allen Österreichischen Honorarkonsulaten in Kolumbien sowie den Österreichischen Honorargeneralkonsulaten in Quito, Guayaquil und Panamá.
Außerdem können Sie Ihr Antragsformular mit Hilfe folgender Links downloaden:
Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums (deutsch)
4) Informationsunterlagen für langfristigen Aufenthalt (ab 6 Monate)
Für längerfristige Aufenthalte in Österreich muss ein Antrag auf Aufenthaltstitel an der Österreichischen Botschaft in Bogotá eingebracht werden. Die Botschaft prüft den Antrag auf Vollständigkeit und leitet diesen dann an die zuständige Inlandsbehörde weiter. Da über den Antrag in Österreich entschieden wird, kann es mitunter zu längeren Wartezeiten kommen.
Aufenthaltsbewilligung Studierende
Leitfaden zu den Einreisebedingungen für ausländische Studierende
Aufenthaltsbewilligung Sonderfälle – unselbständig Erwerbstätig (Au-Pair)
Aufenthaltsbewilligung für Sprachkursaufenthalte
5) Antragsformulare für Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres können Sie alle aktuellen Antragsformulare für Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen samt Ausfüllhilfe als pdf-Datei downloaden.
Folgen Sie dafür bitte folgendem Link:
6) Gültigkeitsbereich eines Schengen-Visas
Schengen-Vertragsstaaten sind derzeit: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
7) Visainformationen für Malta, Slowenien und Litauen
Da Slowenien, Malta und Litauen über keine eigene Vertretungsbehörde in Bogotá verfügen, stellt Österreich in Vertretung für diese Länder Schengenvisa für max. 90 Tage aus.
