Einreise und Aufenthaltsbestimmungen für Österreich
Staatsangehörige von Panama können sich grundsätzlich für touristische Aufenthalte max. 90 Tage visafrei in Österreich bzw. in allen Schengen-Vertragsstaaten aufhalten.
Kolumbianische und ecuadorianische Staatsangehörige müssen in jedem Fall (auch für kurze Aufenthalte, wie etwa Besuchsreisen, Kongressbesuche etc.) einen Antrag auf ein Visum stellen. Ecuadorianische Staatsbürger können Ihren Antrag auf ein Schengen-Visa für Österreich bei der Deutschen Botschaft in Quito einbringen.
Bitte stellen Sie die Visumanträge mindestens 3 Wochen vor Reiseantritt!
1) Informationsunterlagen für kurzfristigen Aufenthalt (bis zu 6 Monate)
Visainformation für Besuchsreisen
Visainformation für "begünstigte Angehörige"
Visainformation für Kongressbesucher
Visainformation für Geschäftsreisende
Visainformation für Betriebsentsandte
2) Verpflichtungserklärung
Ist der Grund für die Reise nach Österreich der Besuch von Familienangehörigen bzw. eine Schulung, so ist in vielen Fällen die Abgabe einer elektronischen Verpflichtungserklärung (EVE) durch die einladende Person bzw. die Firma erforderlich. Zur elektronischen Verpflichtungserklärung erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer örtlich zuständigen fremdenpolizeilichen Behörde (Magistrat, Bezirkshauptmannschaft) oder besuchen Sie die Homepage des Bundesministeriums für Inneres.
Bei Beantragung eines Visums (mit überwiegendem Reisezweck Österreich) an der Deutschen Botschaft in Quito ist anstelle einer elektronischen Verpflichtungserklärung eine notariell oder gerichtlich beglaubigte Verpflichtungserklärung im Original durch den Antragsteller vorzulegen.
3) Antragsformular für Visa
Das Antragsformular für Visa erhalten Sie gratis an der Österreichischen Botschaft in Bogotá, an allen Österreichischen Honorarkonsulaten in Kolumbien sowie den Österreichischen Honorargeneralkonsulaten in Quito, Guayaquil und Panamá.
Mit Inkraftreten des neue EU-Visakodex werden ab 05. April 2010 neue Formulare für die Antragstellung eines Schengen-Visas verlangt. Diese können Sie unter folgenden Link bereits downloaden.
Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums (deutsch)
Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums (spanisch)
4) Informationsunterlagen für langfristigen Aufenthalt (ab 6 Monate)
Für längerfristige Aufenthalte in Österreich muss ein Antrag auf Aufenthaltstitel an der Österreichischen Botschaft in Bogotá gestellt werden.
Visainformation für Aupairaufenthalte
Visainformation für Sprachkursaufenthalte
Visainformation für Austauschprogramme
5) Antragsformulare für Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres können Sie alle aktuellen Antragsformulare für Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen samt Ausfüllhilfe als pdf-Datei downloaden.
Folgen Sie dafür bitte folgendem Link:
6) Gültigkeitsbereich eines Schengen-Visas
Schengen-Vertragsstaaten sind derzeit: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
7) Visainformationen für Malta, Slowenien und Litauen
Da Slowenien, Malta und Litauen über keine eigene Vertretungsbehörde in Bogotá verfügen, stellt Österreich in Vertretung für diese Länder Schengenvisa für max. 90 Tage aus.
Visainformationen für die Einreise nach Malta und Slowenien erhalten Sie mit den folgenden Downloads:
Visainformationen für Besuchsreisen nach Malta
Visainformationen für Besuchsreisen nach Slowenien
