Wahlen
Österreich
StaatsbürgerInnen ohne Hauptwohnsitz in Österreich haben die Möglichkeit zur Teilnahme an bundesweiten Wahlen (d.h. Nationalrats-, Bundespräsidenten- und Europawahlen) sowie an Volksabstimmungen und Volksbefragungen.
Aktiv wahlberechtigt sind im Ausland lebende österreichische StaatsbürgerInnen ab dem 16. Geburtstag, wenn sie vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind
Erforderlich für die Teilnahme an einer Wahl sind:
- die Eintragung in die österreichische Wählerevidenz (Eintrag 10 Jahre gültig) und
- der rechtzeitige Antrag auf Ausstellung von Wahl- Stimmkarten.
Anmerkung: Ab Antragstellung für Wahl-/Stimmkarten werden diese max. 10 Jahre lang an die in die Wählerevidenz eingetragene Adresse gesendet. Danach ist eine Erneuerung der Eintragung und Antragstellung notwendig.
Europawahlen (= Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlamentes): für die Stimmabgabe durch AuslandsösterreicherInnen ist sowohl die Eintragung in die Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde mittels Antrags als auch die Beantragung einer Wahlkarte nötig (siehe obenstehend).
Achtung: ausländische Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich können an der Europawahl teilnehmen, wenn sie in die Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
Wählen im Ausland
(März 2011)
Schweiz
Bei den Nationalratswahlen haben alle mündigen Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind, das aktive und passive Wahlrecht.
Im Ausland lebende mündige Schweizerinnen und Schweizer können sich an den Nationalratswahlen beteiligen, vorausgesetzt, sie sind bei einer Schweizer Vertretung immatrikuliert. An den Ständeratswahlen können sie dies nur insofern tun, als dies das kantonale Recht vorsieht.
